Noch kein Loch in der Wand

Symposium in Karlsruhe: Bundesgerichtshof ehrt schwer belastete Nazi-Richter

  • René Heilig
  • Lesedauer: 4 Min.

Wer mehr über die Geschichte des planmäßigen Verdrängens, offiziellen Verschweigens und permanenten Verleugnens von Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland erfahren möchte, kann sich unter anderem in Karlsruhe umtun. In der »Hauptstadt des deutschen Rechts«, beim Sitz des Bundesgerichtshofes (BGH), ist einiges zu lernen über verlogene Gesinnung, Gleichgültigkeit und politisch instrumentiertes Gedenken.

Seit 1957 erinnert im ersten Stock des Erbgroßherzoglichen Palais, wo der BGH seinen Hauptsitz hat, eine marmorne Tafel an »34 Mitglieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, die in den Jahren 1945 und 1946 in den Lagern Mühlberg an der Elbe und Buchenwald umgekommen sind«. Das oberste deutsche Zivil- und Strafgericht hatte bis 1945 seinen Sitz in Leipzig.

Die Tafel, auf der immerhin ein Drittel aller Mitglieder des früheren Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft aufgeführt ist, erregte immer wieder Protest, denn: Die aufgeführten 31 Richter sowie die drei Reichsanwälte hatten sich vielfach und überzeugt in den Dienst der Nazi-Diktatur gestellt.

Bei der Enthüllung der Tafel 1957 erklärte der erste BGH-Präsident Hermann Weinkauff: »Es ziemt sich gerade für die Männer des Rechts, im Bekenntnis zu diesem Glauben der unschuldigen Opfer und der Märtyrer des Unrechts zu gedenken, die stellvertretend für uns gelitten haben, ihr Andenken zu ehren und sich vor ihrem Schicksal in Ehrfurcht zu neigen.« In der Folge fühlten sich Kollegen immer wieder aufgerufen, die harten Arbeitseinsätze und katastrophalen hygienischen Bedingungen, denen die von der sowjetischen Geheimpolizei NKWD inhaftierten Juristen ausgesetzt waren, zu beklagen. Man wies darauf hin, dass deren Haft nicht auf rechtsstaatlichen Grundsätzen basierte.

Diese Sicht passte in den offiziellen Antikommunismus jener Jahre. Es herrschte Kalter Krieg in Europa, eine ehrliche Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen schien in der Adenauer-Republik und den folgenden Jahren gerade auf juristischem Gebiet nicht angezeigt. Stattdessen gab es zwei Jahrzehnte lang im Hause des obersten Gerichts neben der Tafel auch einen altarähnlichen Vorbau samt Blumen und Kondolenzbuch.

Blumen und Buch sind inzwischen verschwunden. Der damalige BGH-Anwalt Volkert Vorwerk und andere hatten den Skandal öffentlich gemacht. Schon im Februar 2018 forderte Volkert in der Wochenzeitung »Die Zeit«, dass die Tafel »unkommentiert keinesfalls länger hängen bleiben« dürfe. »Uns täte es gut, man risse sie aus der Wand.«

Die Tafel blieb. Zuletzt ergänzt durch einen Aufsteller mit erklärenden Texten zu dieser. Und tatsächlich wurde auch eine Historikerkommission unter Leitung des Mainzer Historikers Prof. Dr. Michael Kißener und des Münsteraner Rechthistorikers Prof. Dr. Andreas Roth eingesetzt.

Zu Wochenbeginn nun lud die Präsidentin des BGH, Bettina Limperg, zu einem Symposium. Es sollte eigentlich »schon« 2020 stattfinden, musste wegen der Corona-Pandemie aber zweimal verschoben werden. Hat die Wartefrist beim Nachdenken über die Erinnerungstafel geholfen? Kaum.

Heute, so sagte Bettina Limperg, wisse man, dass »jedenfalls zahlreiche, wenn nicht die meisten der Personen, deren mit der Tafel gedacht wird, in der NS-Zeit an Unrechtsurteilen beteiligt« waren. Ihr sei aber eine Einbettung in den größeren wissenschaftlichen Zusammenhang wichtig. »Manchen ging und geht das nicht schnell genug.« Es gebe aber auch eine Verantwortung denen gegenüber, »die in den Lagern gelitten und den Tod gefunden« hätten.

Roth betonte, dass es bei den Zivilrichtern auch einzelne Senate gab, denen keine belastenden Entscheidungen nachzuweisen seien. Die auf der Tafel genannten Strafrichter jedoch seien alle mehr oder weniger in die nationalsozialistische (Un-)Rechtsprechung verwickelt gewesen. Sie verhandelten unter anderem wegen »Rassenschande« und schickten Angeklagte in den Tod.

All diese Fakten sind im Grundsatz bekannt. Bereits vor fünf Jahrzehnten spürten demokratische Juristen den Biografien einiger vom BGH geehrter Nazi-Richter nach. Belege für die verheerende »Linientreue« der Juristen lassen sich zudem in der 1971 erschienen »Geschichte des Reichsgerichts, 1933 bis 1945« des DDR-Rechtsanwaltes Friedrich Karl Kaul nachlesen.

Doch noch immer ist Bettina Limperg nicht sicher, ob es tatsächlich der richtige Weg sei, die Tafel zu zerstören oder sie herauszureißen. Die Chefin des BGH fragt: Was soll dann mit dem Loch in der Wand passieren? In einem demokratischen Rechtsstaat sollte die Antwort nicht allzu kompliziert sein.

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