Plädoyer auf Freispruch im KZ-Prozess

Angeklagter bestreitet Beihilfe zum Mord als Wachmann im Lager Sachsenhausen

  • Andreas Fritsche, Brandenburg/Havel
  • Lesedauer: 4 Min.

«Ich weiß überhaupt nicht, was ich hier soll», beteuert der Angeklagte Josef S. mit weinerlicher Stimme. «Ich weiß nicht, warum ich auf der Strafbank sitze. Ich habe damit gar nichts zu tun.» Das sind am Montag in Brandenburg/Havel seine Schlussworte in einem Prozess, der seit neun Monaten gegen ihn geführt wird. Vorgeworfen wird ihm Beihilfe zum Mord an mindestens 3522 Häftlingen des Konzentrationslagers Sachsenhausen – Beihilfe dadurch, dass er von 1942 bis 1945 als SS-Wachmann in diesem Lager die dort verübten Verbrechen mitermöglicht haben soll. Doch der 101-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Er will niemals KZ-Wachmann, ja nicht einmal SS-Mann gewesen sein, sondern die fragliche Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk verbracht haben.

Es ist ein Indizienprozess. «Der Angeklagte wird durch Urkunden überführt», sagt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster. Er vertritt einen der Nebenkläger, einen weit über 90-Jährigen. Dieser wurde mit anderen jüdischen Kindern und Jugendlichen 1944 nach Sachsenhausen gebracht, damit der Arzt Arnold Dohmen dort medizinische Versuche an ihnen vornehmen konnte. Dass mit Josef S. nun noch ein Mittäter zur Rechenschaft gezogen wird, habe «eine extreme Bedeutung für die Opfer», sagt Anwalt Förster. Dokumente belegen, dass es im KZ Sachsenhausen einen SS-Mann Josef S. gab. Alter und Größe stimmen überein, auch der Geburtsort Mariampol in Litauen. Es gibt außerdem eine amtliche Notiz darüber, dass während des Kriegs telefonisch Auskünfte über die Familie des Angeklagten eingeholt wurden. Seine Mutter soll demnach gesagt haben, ihr Sohn diene bei der SS in Oranienburg. Das ist die Stadt, zu der das KZ Sachsenhausen gehörte.

Was Verteidiger Stefan Waterkamp am Montag in seinem Plädoyer dagegen einwendet: Es sei kein einziges vom SS-Mann Josef S. unterzeichnetes Dokument vorgelegt worden. Es gebe auch kein Foto, das den Angeklagten in SS-Uniform zeige. Die wenigen noch lebenden SS-Männer, die mit SS-Rottenführer Josef S. in Sachsenhausen gedient hätten, habe man nicht zu der Frage vernehmen können, ob es sich bei dem betreffenden SS-Mann um den angeklagten Josef S. handele, der heute in Brandenburg/Havel lebt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es noch einen anderen Josef S. in Mariampol gegeben habe. Waterkamp plädiert auf Freispruch für seinen Mandanten.

Die Verbrechen Nazideutschlands seien «unbegreiflich und unverzeihlich», schickt der Verteidiger voraus. Die Berichte von Zeugen wie Harri Wachsmann «haben den Atem stocken lassen». Wachsmann gehörte zu den Nebenklägern, ist inzwischen aber verstorben, wie Richter Udo Lechtermann am Montag zu Protokoll gibt. Er ist nicht der einzige Nebenkläger, der das Ende des Verfahrens nicht mehr erleben wird. Es sei eine «Schande», dass so viele Täter nicht vor Gericht gestellt worden seien, betont Verteidiger Waterkamp. Die DDR habe geglaubt, die Nazis seien alle in die Bundesrepublik geflohen. Dort hätten Richter und Staatsanwälte, die selbst eine Nazivergangenheit gehabt hätten, wenig Interesse an der Verfolgung der Kriegsverbrecher gezeigt.

Wenn es doch zu Verurteilungen kam, seien milde Urteile gefällt worden. Erst jetzt, da die Altnazis in der Justiz alle tot oder im Ruhestand seien, gebe es seit 2019 ein großes Bemühen, die wenigen noch lebenden Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Rechtskräftig verurteilt worden sei zuletzt allerdings lediglich ein SS-Wachmann und dies auch nur, weil er sich an der Rampe in Auschwitz an der Selektion für die Gaskammern beteiligt habe. Die Tatsache, dass dieser SS-Mann allein durch seinen Wachdienst den Massenmord in Auschwitz abgesichert habe, hätte für seine Verurteilung nicht ausgereicht, führt Waterkamp aus.

Akten des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit zufolge gab es 1973 Hinweise, dass Josef S. ein KZ-Wachmann gewesen sei. Damals, als es noch leichter gewesen wäre, Zeugen zu finden, sei es aber nicht zu einer Anklage gekommen. Sollte das Gericht seinen Mandanten für schuldig befinden, so seien die von der Staatsanwaltschaft geforderten fünf Jahre Haft zu viel, argumentiert der Verteidiger – zu viel im Vergleich zu SS-Männern, denen Mittäterschaft in hunderttausenden Fällen vorgeworfen wurde und die ebenfalls fünf Jahre Freiheitsstrafe erhielten.

Drei, vier oder fünf Jahre Haft, das sei  lächerlich« gewesen, sagt Efraim Zuroff vom Simon-Wiesenthal-Center. Das Zentrum ist nach dem jüdischen KZ-Überlebenden Simon Wiesenthal (1908-2005) benannt, der sich dem Auffinden abgetauchter Faschisten widmete. In Israel seien die Menschen froh, dass Täter nun endlich noch vor Gericht gestellt werden, erzählt Zuroff. Doch während diese Täter sehr alt wurden, seien ihre Opfer in den Gaskammern ermordet worden.

Josef S. ist nach Angaben seines Anwalts mit 101 Jahren »der älteste in Deutschland jemals angeklagte Mensch«. Auf Waterkamps Darstellung, S. sei in der DDR und danach ein »ordentliches Mitglied der Gesellschaft« gewesen, reagiert eine im Saal als Zuschauerin anwesende Stieftochter von Josef S. mit Kopfschütteln. Sie hatte schon früher gesagt, Josef S. habe ihrer Familie Schlimmes angetan. Ob er ihr aber von seiner Vergangenheit erzählt habe, wollte die Stieftochter nicht sagen. Dazu verweigerte sie die Aussage. Die Angehörigen nehmen die Unschuldsbeteuerungen von Josef S. fassungslos zur Kenntnis. Das Urteil soll an diesem Dienstag gesprochen werden.

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