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Kein Dach unterm Regenbogen
Queeren Obdachlosen fehlt es in Berlin an einer eigenen Notunterkunft – obwohl gerade sie besondere Unterstützung benötigen
Wer auf der Straße leben muss, hat es nicht leicht – erst recht nicht, wenn die eigene sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität für zusätzliche Probleme sorgt. Bei queeren Obdachlosen handelt es sich meist um junge Menschen, die von ihrer Familie verstoßen wurden. Erfahrungen von Diskriminierung nehmen viele von ihnen mit auf die Straße, werden dort aber unter Umständen erneut ausgegrenzt. Um der Gruppe zu helfen, braucht es spezielle, individuell abgestimmte Unterstützungsangebote.
Eine Schriftliche Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus legt nun jedoch offen, dass beim Ausbau der Hilfsstrukturen für queere Obdachlose noch einiges zu tun ist. »Eine Notunterkunft explizit für den Personenkreis LSBTI besteht nicht«, schreibt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in ihrer Antwort an den queerpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Mathias Schulz. In bereits vorhandenen Notunterkünften würden jedoch die besonderen Bedarfe der Personengruppe berücksichtigt.
Derzeit sind es laut Sozialverwaltung »28 niederschwellige Einrichtungen und Dienste in der Wohnungsnotfallhilfe«, die queeren Obdachlosen in Berlin zur Verfügung stehen. Hierzu zählen Beratungsstellen, Straßensozialarbeit und neun Notübernachtungen, unter anderem mit speziellen Angeboten für Frauen und Familien. Die Verwaltung ergänzt: »Neben den regulären Leistungen der Notübernachtung wird eine Beratung zur Existenzsicherung und Weitervermittlung in die Regelversorgung angeboten.«
Unterm Strich bleibt jedoch, dass es in Berlin keinen exklusiven Rückzugsort für queere Obdachlose gibt. Ein 2019 bei der Bezirksverordnetenversammlung von Tempelhof-Schöneberg eingebrachter Antrag, im Bezirk eine entsprechende Unterkunft mit rund 15 Plätzen einzurichten, ist bislang ohne Ergebnis geblieben. Allerdings ging in Berlin noch im selben Jahr die bundesweit erste Krisen- und Zufluchtsunterkunft für queere Menschen an den Start.
Die Sozialverwaltung spricht in diesem Zusammenhang von einem »Meilenstein im Opferschutz und betroffener LBGTQI*«. Die Einrichtung biete anonymen Unterschlupf für queere Personen im volljährigen Alter, die im familiären Kontext bedroht wurden. Insgesamt fünf Personen können hier Platz finden. »Neben der psychosozialen Arbeit mit den Betroffenen vor Ort betreibt das Projekt intensive Vernetzungsarbeit mit den allgemeinen Schutzeinrichtungen, der Wohnungslosenhilfe und Fachberatungsstellen«, führt die Sozialverwaltung aus.
Im Unterschied zu einer Notunterkunft steht die Krisen- und Zufluchtsunterkunft Betroffenen jedoch nur vorübergehend zur Verfügung. Wohnmöglichkeiten wie diese sind auch laut Sozialverwaltung nicht mit einer Obdachlosenunterkunft gleichzusetzen. Vielmehr dienten entsprechende Zufluchtsorte »dem Ziel des Opferschutzes und ersetzen nicht den zielgruppenspezifischen Bedarf«. Bei der Unterbringung queerer Obdachloser in Notunterkünften sei »mit hinreichender Wahrscheinlichkeit« zu erwarten, »dass soziale Schwierigkeiten durch ausgrenzendes Verhalten Dritter entstehen«.
Eine wissenschaftliche Datengrundlage zum Thema Obdachlosigkeit bei queeren Menschen gibt es laut Sozialverwaltung nicht. Zugleich lässt sich Personal, das sich auf die Arbeit mit queeren Obdachlosen spezialisiert hat, offenbar nur schwer finden. So blieb unter anderem eine Anfrage von »nd« beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg ohne Erfolg. Der Verband, der indirekt auch den Erstkontakt für die LGBTQI*-Krisenunterkunft koordiniert, verwies auf einen Mangel an kompetenten Gesprächspartner*innen.
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