Anschlagsopfer ohne Nebenklagerecht

Linke-Politiker Ferat Koçak im Prozess um rechte Terrorserie in Neukölln nicht als Nebenkläger zugelassen

  • Rainer Rutz
  • Lesedauer: 3 Min.
In der Nacht zum 1. Februar 2018 ging in Neukölln das Auto des Linke-Politikers Ferat Koçak in Flammen auf. Auch für diesen Anschlag müssen sich ab Ende August zwei Neonazis vor Gericht verantworten.
In der Nacht zum 1. Februar 2018 ging in Neukölln das Auto des Linke-Politikers Ferat Koçak in Flammen auf. Auch für diesen Anschlag müssen sich ab Ende August zwei Neonazis vor Gericht verantworten.

Der Berliner Linke-Politiker Ferat Koçak ist vom Amtsgericht Tiergarten im Ende August beginnenden Prozess gegen die Hauptverdächtigen der rechtsextremen Terrorserie in Neukölln nicht als Nebenkläger zugelassen worden. Die zuständige Richterin habe seinen Antrag abgelehnt, bestätigte die Vizesprecherin der Berliner Strafgerichte, Christina von Bothmer, am Mittwoch auf Nachfrage von »nd« einen entsprechenden Bericht des RBB. »Das Gericht sah die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Nebenklage nicht als gegeben an«, so von Bothmer.

Die Empörung über den Umgang mit dem Sprecher für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus ist groß. Nicht nur die Linke Neukölln, Koçaks Bezirksverband, spricht von einem Skandal. Ähnlich äußern sich die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt und Orkan Özdemir, Sprecher für den Kampf gegen Rechts der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Immerhin wird es in dem Prozess gegen die Neonazis Sebastian T. und Tilo P., die als Drahtzieher des sogenannten Neukölln-Komplexes gelten, auch um einen in der Nacht zum 1. Februar 2018 verübten Brandanschlag auf Koçaks Auto gehen.

Nach Angaben des Linke-Politikers wurde sein Antrag auf Zulassung als Nebenkläger mit der Begründung abgelehnt, dass die von ihm vorgetragenen Folgen der Tat »keine körperlichen oder seelischen Schäden« erkennen ließen. Koçak widerspricht vehement. »Die psychischen und physischen Folgen der Tat sind für mich bis heute allgegenwärtig. Angstzustände, schlaflose Nächte, verlorenes Vertrauen in Menschen: ein andauernder Alarmzustand für die Psyche«, teilt er am Mittwoch schriftlich mit. Erst vor Kurzem habe er wieder die Unterstützung psychologischer Beratungsstellen in Anspruch nehmen müssen, »weil die Angstzustände und die Schlafstörungen zunahmen und mich die Bilder des Feuers wieder zunehmend verfolgen«.

Strafgerichtssprecherin Bothmer verweist darauf, dass für die Zulassung der Nebenklage in jedem Einzelfall geprüft werde, »ob eine solche den Grad einer ›schweren Folge der Tat‹ erreicht«, wobei das Gesetz »den Begriff der Traumatisierung (…) nicht ausdrücklich« kenne. Die Nichtzulassung sei übrigens auch nicht mehr anfechtbar.

Koçak selbst sieht sich durch »die Relativierung seiner ›Schäden‹ durch die Richterin« nun erneut zum Opfer gemacht. Er sagt, hier wiederhole sich ein Muster: »In vielen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren fühlen sich vor allem Opfer rechter Gewalt mit Migrationsgeschichte nicht ernstgenommen. Täter-Opfer-Umkehr, Relativierungen der psychischen und gesellschaftlichen Folgen, fehlende Anerkennung rechter Motive und teilweise skandalöse Urteile sind die Regel und nicht die Ausnahme.«

Mit den Versäumnissen im Zusammenhang mit dem Neukölln-Komplex befasst sich seit Juni auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses, dem für Die Linke auch Ferat Koçak angehört. Die Einsetzung des Ausschusses hatten Betroffene der Gewaltserie seit Jahren gefordert. Mindestens 72 Taten, darunter Brandanschläge, Sachbeschädigungen und Bedrohungen, sind laut Polizei der Serie allein zwischen 2016 und 2019 zuzuordnen. Der Ausschuss soll sich mit dem Zeitraum 2009 bis 2021 und den Ermittlungen dazu befassen. Schließlich gibt es nicht zuletzt an den beteiligten Behörden von Betroffenenseite seit langem massive Kritik.

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