Schutz vor Ausbeutung

Das Bundesarbeitsgericht stärkte mit seinem Urteil zur Arbeitszeiterfassung die Rechte der Beschäftigten

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 1 Min.

Für die Arbeitgeber*innen ist es eine schwere Klatsche: Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass sie die gesamte Arbeitszeit ihrer Angestellten erfassen müssen. So stellte das Erfurter Gericht fest, dass ein entsprechender Spruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unmittelbar gilt, es also nicht erst einer Gesetzesänderung für die Pflicht zur umfänglichen Zeiterfassung durch die rot-grün-gelbe Bundesregierung bedarf.

Die Arbeitgeber*innen haben sich seit dem EuGH-Spruch im Mai 2019 vehement dagegen gewehrt. Sie behaupten nämlich, dass damit die Stechuhr wieder eingeführt werde, dass eine solche Arbeitszeiterfassung zu starr sei und auch nicht im Sinne ihrer Beschäftigten.

Doch das ist alles nur vorgeschoben. Letztlich wollen die Arbeitgeber*innen keine Arbeitszeiterfassung haben, weil dadurch schneller ans Licht kommt, wie viele Überstunden ihre Angestellten machen müssen. So begründete das Bundesarbeitsgericht die Pflicht zur Zeiterfassung eben auch mit dem Arbeitsschutzgesetz. Sie ist nämlich auch Schutz vor Ausbeutung.

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