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Pappkamerad orientalischer Gangster

In einem aktuellen Lagebericht des Bundesinnenministeriums ist viel von »Clankriminalität« die Rede

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.
Immer wieder finden öffentlichkeitswirksame Großrazzien wegen des Verdachts der "Clankriminalität" wie diese im August 2020 in Duisburg statt. Sichergestellt werden wie hier meist etwas Bargeld, Cannabis - und einige illegale Spielautomaten in Hinterzimmern von Teestuben.
Immer wieder finden öffentlichkeitswirksame Großrazzien wegen des Verdachts der "Clankriminalität" wie diese im August 2020 in Duisburg statt. Sichergestellt werden wie hier meist etwas Bargeld, Cannabis - und einige illegale Spielautomaten in Hinterzimmern von Teestuben.

Der Druck auf die organisierte Kriminalität sei »heute so hoch wie noch nie«, lobte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch die Arbeit der Ermittlungsbehörden. Gemeinsam mit Holger Münch, dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, stellte sie in Berlin das »Bundeslagebild Organisierte Kriminalität« 2021 vor. Besonderes Augenmerk richtete sie auf die sogenannte Clankriminalität. Faeser kündigte an, sie wolle gegen »kriminelle Clans deutlich verschärft vorgehen«. Ein hoher Verfolgungsdruck solle die Botschaft senden: »Der Rechtsstaat lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen.«

Insgesamt sind im Lagebild fast 700 Ermittlungsverfahren erfasst, was einem Anstieg um mehr als 17 Prozent gegenüber 2020 entspricht. Davon sind aber nur 34 (4,9 Prozent) unter der Kategorie »Clankriminalität« aufgeführt. Zudem wurden laut dem Bericht viele der Ermittlungsverfahren bereits wieder eingestellt. Faeser zufolge ist der Anstieg vor allem darauf zurückzuführen, dass zahlreiche Daten »kryptierter Kommunikation« ausgewertet werden konnten. So hätten »Informationen aus der 2020 entschlüsselten Kommunikation von Verbrechern über den Anbieter Encrochat zu mehr als einem Viertel aller eingeleiteten Verfahren« im Bereich der organisierten Kriminalität geführt.

Kritik am Fokus des Lagebilds und am Vorgehen der Polizei übte der Grünen-Obmann im Innenausschuss des Bundestags, Marcel Emmerich. Während man Straftaten von Angehörigen migrantischer Großfamilien öffentlichkeitswirksam verfolge, würden »die Milliarden im Verborgenen von anderen erwirtschaftet«. Die größte Gruppe werde »weiter von deutschen Tatverdächtigen gestellt«. Emmerich warnt, dass Vorurteile eine »effektive Polizeiarbeit« behinderten. Es sei aber »nicht die Herkunft, sondern die soziale Situation wie Bildungschancen und Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt, die gerade junge Menschen in die Kriminalität treibt«.

Deshalb müsse die »faktenorientierte Arbeit« gestärkt werden, fordert der Grünen-Politiker. Nicht zuletzt seien das Erkennen und die Bekämpfung organisierter Kriminalität auch für den »Kampf gegen Rechtsextremismus« entscheidend. »Denn auch rechtsextreme Gruppierungen finanzieren sich immer häufiger durch Drogenhandel, Waffenhandel und Geldwäsche«, so Emmerich.

Die Stigmatisierung migrantischer Gruppen ist auch Schwerpunktthema der neuen Ausgabe von »Cilip – Zeitschrift für Bürger*innenrechte & Polizei«. Unter dem Titel »Mythos Clankriminalität« werden die »Ethnisierung« von Kriminalität und »rassistische Kontrollpraktiken« analysiert. So weisen die Kriminologin Louisa Zech und der Rechtsanwalt Tom Jennissen darauf hin, dass es erst seit 2022 überhaupt eine offizielle Definition von Clankriminalität gebe. Danach ist deren Charakteristikum eine »informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist«. Kennzeichen seien eine »hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis«. Diese Kriterien passen jedoch genauso auf viele andere Gruppen. Jennissen und Zech halten solche Zuschreibungen für hochproblematisch. Bei »Clanangehörigen« werde zudem jegliches »delinquentes Verhalten« erfasst, wenngleich es die eher schwammige Einschränkung für Beamte gebe, dass verfolgte Delikte »im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit für das Phänomen von Bedeutung« sein müssten.

Melly Amira und Jorinde Schulz beschreiben in ihrem Beitrag für »Cilip« am Beispiel von Berlin-Neukölln, wie mit dem Konstrukt der Clankriminalität martialische Razzien gegen Sisha-Bars begründet worden seien. Dabei werde das Instrument der anlasslosen Gewerbekontrollen genutzt, bei denen die Polizei durch das Ordnungsamt unterstützt wird. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss werde dabei nicht benötigt. »Es ist eine Methode, um gezielt rechtsstaatliche Prinzipien vor staatlichen Eingriffen zu umgehen«, kritisieren die Autorinnen. Sie berichten indes auch, wie Betroffene mit der Initiative »Kein Generalverdacht« Gegenwehr organisierten.

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