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Alarmstufe Rot für die Krankenhäuser
Klinik in Spremberg bereits in der »Planinsolvenz«
Gemeinsam mit Vertretern der Landeskrankenhausgesellschaft und Spitzenbeamten ihres Ministeriums nahm Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) jetzt zu den finanziellen Aussichten der knapp 50 brandenburgischen Krankenhäuser Stellung. »Ich werde an dieser Stelle keine Krankenhausstadtorte nennen, die sich in Liquiditätsschwierigkeiten befinden«, sagte die Gesundheitsministerin. »Aber die Lage ist ausgesprochen schwierig.«
Als Gründe dafür zählte sie auf: Wegfall der Corona-Ausgleichszahlungen, Wegfall weiterer Aufschläge, die einsetzende Inflation, die Preisexplosion bei Energie und die nicht bewältigte Personalsituation. Das spezielle Abrechnungssystem der Krankenhäuser verhindere, dass sie die Kostensteigerung unmittelbar an die Patienten beziehungsweise die Krankenversicherungen abgeben können. Den sich dadurch aufbauenden Druck beschrieb Nonnemacher mit »Alarmstufe Rot«. Mit der raschen Freigabe von 82,5 Millionen Euro habe man als Land Brandenburg getan, was möglich sei. Die Gesundheitsminister der Länder hätten den Bund aufgefordert, die sich öffnende Finanzlücken zu schließen. »Den Krankenhäusern muss sehr schnell geholfen werden«, betonte Nonnemacher.
Nur ein geringer Trost könne sein, dass die Lage in anderen Bundesländern noch weitaus schwieriger sei, sagten die Vertreter der Krankenhausgesellschaft. Denn dort seien Reformen und Kürzungen auf die lange Bank geschoben worden, in Brandenburg hingegen habe man sie
durchgezogen. »Wir erleben dennoch eine Katastrophe mit Ansage«, formulierte Detlef Troppens. Er ist Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft. Die Hälfte aller Krankenhäuser in Deutschland schreibe rote Zahlen. In Brandenburg befinde sich derzeit das Krankenhaus in Spremberg (Spree-Neiße) in »Planinsolvenz«. Dabei handle es sich nicht um das Ende dieser Klinik, unterstrich der Experte. Aber Maßnahmen müssten rasch eingeleitet werden. Inflation und Energiekrise verursachen für alle Standorte Kostensteigerungen von 10 bis 20 Prozent, schätzte Troppens. »Es wird in diesem Jahr die eine oder andere Insolvenz geben, und im kommenden Jahr wird das so richtig evident.«
Troppens trat dafür ein, den Kliniken als kurzfristige Überlebenshilfe eine Art Inflationsausgleich zu zahlen. Eine nachhaltigere Lösung sehe er langfristig in einer Änderung der Abrechnungsmodalitäten. Ziel bleibe der Erhalt aller Krankenhäuser. Die jetzige Struktur trage dem Charakter eines Flächenlandes Rechnung. Sie entstand nach einem großen Kliniksterben Anfang der 90er Jahre.
Abteilungsleiter Michael Zaske aus dem Gesundheitsministerium regte den Umbau kleinerer Häuser zu ambulant-stationären Zentren an, die vor allem die Notaufnahme absichern könnten, daneben aber auch einfache chirurgische Eingriffe vornehmen. Als Vorbild dafür führte er das Krankenhaus im uckermärkischen Templin an. Solche Häuser sollten in der Lage sein, Patienten für zwei Tage zur Überwachung aufnehmen zu können und mit Ärztehäusern zusammenarbeiten. Schwere Fälle sollten dann den größeren Kliniken übergeben werden. Die derzeit vorgeschriebene Trennung in der Abrechnung von stationärer und ambulanter Versorgung müsse dazu aber aufgehoben werden. Diese Trennung ist laut Zaske »nicht mehr zeitgemäß«.
Seit Jahren wird die unzureichende Ausstattung vor allem der ländlichen Gebiete mit Ärzten als Problem beschrieben, getan hat sich offenbar wenig. Laut Troppens gibt es nördlich von Oranienburg im Kreis Oberhavel beispielsweise keinen Kinderarzt mehr. Das führe dazu, dass in berlinfernen Regionen die Krankenhäuser mit Fällen befasst sind, die eigentlich in Arztpraxen gehören.
Die Gesundheitsministerin erklärte diese Situation mit den »Marktkräften«, die nun einmal bestimmend seien. »Es gibt genug Ärzte, sie sind nur ungleich verteilt«, beklagte die Politikerin, die von Beruf selbst Ärztin ist. In attraktiven Stadtlagen sei nicht selten eine Überversorgung zu beobachten. Aufs Land ziehe es viele Ärzte eher nicht.
Für Investitionen zahlen die Länder den Krankenhäusern Zuschüsse. Die laufenden Kosten fallen in die Zuständigkeit des Bundes und sind im Krankenhaus-Entgeltgesetz geregelt.
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