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Windrad am Hügelgrab
Der Denkmalschutz muss bei den Erfordernissen der Energiewende beachtet werden, sollte sie aber nicht blockieren
Angesichts der Energiekrise brauchen wir einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Wenig bekannt ist, dass viele Genehmigungen für Erneuerbare Energien am Denkmalschutz scheitern. Und leider gibt es hier viele Zuständige, die die Blockade auflösen müssten.
Laut einer Erhebung der Fachagentur Windenergie an Land werden mehr als zehn Prozent aller beantragten Windenergieanlagen aus Gründen des Denkmalschutzes abgelehnt. Damit droht der Denkmalschutz derzeit rund 1000 Megawatt an Windenergieleistung zu blockieren. Grundlage dieser Zahlen sind Umfragen und Erhebungen der Verbände bei den Projektierern.
Die Ablehnungsgründe erscheinen für Denkmalschutz-Laien oft absurd: Windenergieanlagen in der Sichtachse eines Denkmals werden als störend bewertet und nicht genehmigt – egal, ob da bereits Industrieschornsteine, Hochspannungsleitungen, Kohlekraftwerke, Fernsehtürme oder Werbebeschilderung in der Sichtachse stehen. Ein bronzezeitliches Hügelgrab auf einem Acker, das weder als solches zu erkennen noch gekennzeichnet ist und auf dem schon ein Jagd-Hochsitz errichtet wurde, blockiert eine Windkraftanlage in der Uckermark, weil diese das Bodendenkmal »erdrücken« würde. In Sachsen wird ein Windpark mit sieben Anlagen nicht genehmigt, weil er einen Park in fortgeschrittenem Verfall beeinträchtigen soll. In Hessen wurde eine Windkraftanlage im Umfeld eines historischen Galgens abgelehnt, weil sie die Besucher daran hindern würde, den Eindruck der damaligen Delinquenten vor der Hinrichtung nachzuempfinden.
Auch für den Ausbau der Photovoltaik ist der Denkmalschutz ein erhebliches Problem. In Leipzig sind beispielsweise 13 500 Hochbauten unter Denkmalschutz gestellt und das zuständige Amt hat bisher rigide alle Anträge für PV-Anlagen abgelehnt. Aber auch Ladesäulen für Elektroautos auf einem Parkplatz oder Ladestationen für E-Bikes auf dem Platz in Schwäbisch Gmünd sind schon am Denkmalschutz gescheitert.
Im Zweifel entscheiden viele Gerichte gegen das Windenergieprojekt oder die Solaranlage mit der Begründung, dass die einzelne Anlage für das Erreichen der Klimaziele nicht entscheidend sei. Doch die Summe dieser Einzelentscheidungen blockiert dann große Flächenpotenziale bei den Erneuerbaren Energien. Denkmalschutzgesetzgebung ist Ländersache und lässt große Bewertungsspielräume zu, die oft zu Lasten der Erneuerbaren genutzt werden.
Die bayerische Landesregierung will nun das Denkmalschutzgesetz so ändern, dass eine Ablehnung der Erneuerbaren auf besonders landschaftsprägende Denkmäler beschränkt wird. Rund 100 Denkmäler sollen so klassifiziert werden. Im Umfeld der anderen Denkmäler soll der Windkraftausbau Vorrang bekommen. Diese Regelung könnte Vorbild für andere Bundesländer sein. In Nordrhein-Westfalen gilt seit Juni ein neues Landesdenkmalschutzgesetz, das vorschreibt, dass auch die Belange des Klimaschutzes und des Einsatzes erneuerbarer Energien angemessen berücksichtigt werden müssen. Das ist kein Freifahrtschein, aber damit können Photovoltaik, Solarthermie und denkmalangepasste Sanierungen in geschützten Gebäuden besser umgesetzt werden.
Die Windenergieverbände beklagen auch, dass die Denkmalschutzbehörden erst sehr spät im Genehmigungsprozess während des Zulassungsverfahrens prüfen und daher ein hohes Risiko für die Investoren besteht. Daher wäre es sinnvoll, dass die Belange des Denkmalschutzes bereits bei der planerischen Ausweisung von Windenergieflächen berücksichtigt werden.
Wir brauchen eine konzertierte Aktion zwischen Bund und Ländern, die die Regeln für den Denkmalschutz bei der Genehmigung von Erneuerbaren verbessert und nicht mehr dauerhaft riesige Flächenpotenziale ausschließt. Für absurde Amts- und Gerichtsentscheidungen, die die Energiewende blockieren und unsere Abhängigkeit von Kohle und Gas zementieren, haben wir keine Zeit mehr.
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