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Vorrang für Menschen mit Behinderungen
Landesbeauftragte fordert vor Mobilitätsgipfel bessere Teilhabe an Mobilität
Der Erfolg des 9-Euro-Tickets hat gerade für Menschen mit Behinderungen enorme Beeinträchtigungen verursacht: »Während der Geltungsdauer des 9-Euro-Tickets haben mir immer wieder Menschen mit Behinderungen von Problemen berichtet«, sagt Christine Braunert-Rümenapf, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere als Rollstuhl- oder Rollatorennutzer*innen hätten sie kaum Platz in den Verkehrsmitteln gefunden.
Anlässlich der am 12. und 13. Oktober stattfindenden Verkehrsministerkonferenz hat sich die Landesbeauftragte daher in einem offenen Brief an die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch (Grüne), gewandt. Darin fordert sie, bei Nachfolgelösungen für das 9-Euro-Ticket die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Mobilität besser zu gewährleisten. Mit der Förderung des ÖPNV müssten der schnellere Ausbau der barrierefreien Infrastruktur einhergehen sowie unmittelbar Maßnahmen ergriffen werden, welche die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Mobilität gewährleisten.
Sie habe Jarasch eine Reihe von Vorschlägen auch kurzfristig zu ergreifender Maßnahmen übermittelt, teilte Braunert-Rümenapf mit, und die Senatorin überdies gebeten, sich bei den Verhandlungen mit Bund und Ländern für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beim Ausbau des ÖPNV einzusetzen. Im Land Berlin müsse vor diesem Hintergrund ein wirksames Maßnahmenpaket erarbeitet werden.
»Für sinnvoll halte ich neben dem Ausbau der barrierefreien Infrastruktur kurzfristig unter anderem die Ausweisung bestimmter Vorrangbereiche für Fahrgäste mit Behinderungen, eine Kampagne zur Bewusstseinsbildung und die personelle Aufstockung von Begleitdiensten«, sagt Christine Braunert-Rümenapf. Auch das Beschwerdemanagement für Menschen mit Behinderungen müsse verbessert und ebenso ein niedrigschwellig zugänglicher Service ermöglicht werden. Braunert-Rümenapf wünscht sich überdies bessere Schulungen des zuständigen Personals.
Im Sinne des Partizipationsgebots der UN-Behindertenrechtskonvention und des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sollten die Maßnahmen gemeinsam mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden.
Christiane Braunert-Rümenapf ist seit 2017 Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Landes Berlin. Im Gespräch mit »nd« hatte sie erklärt, das Personenbeförderungsgesetz des ÖPNV biete an sich eine gute rechtliche Grundlage, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Mobilität zu vertreten.
Schwieriger sei es bei der S-Bahn, deren Zuständigkeit bei unterschiedlichen Unternehmensbereichen der Deutschen Bahn läge. Die Barrierefreiheit, vor allem an vielen S-Bahnhöfen, lasse hier deutlich zu wünschen übrig.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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