Empörung über Blockaden: Radfahrerin weiter in Intensivbehandlung

Nach dem schweren Fahrradunfall wird Kritik an den Klima-Blockaden lauter

  • Nora Noll
  • Lesedauer: 2 Min.

Die am Montag in Wilmersdorf verunglückte Radfahrerin sei für hirntot erklärt worden und werde weiterhin intensivmedizinisch behandelt, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Die 44-Jährige war in der Bundesallee von einem Betonmischer erfasst und überrollt worden. Der Unfall hat für bundesweites Aufsehen und Diskussionen gesorgt, weil ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr, das helfen sollte, die Verletzte unter dem Lastwagen zu befreien, erst mit Verspätung am Unfallort ankam, da es in einen durch eine Aktion der Klimaprotestgruppe »Letzte Generation« verursachten Stau auf der Stadtautobahn A100 geriet.

Bereits in den vergangenen Tagen hatten Politiker*innen unterschiedlicher Parteien die Blockade deshalb noch einmal schärfer kritisiert. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) forderte Polizei und Justiz noch am Montag auf, »zu klären, inwieweit die Aktivisten eine Schuld daran tragen, dass dem Unfallopfer nicht schneller geholfen werden konnte«. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) bekräftigte: »Es gibt keine Rechtfertigung dafür, das Leben anderer zu gefährden.« Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach von einer möglichen Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung, die »in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen« vorsehe.

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Tatsächlich ermittelt die Polizei gegen zwei Blockierer wegen unterlassener Hilfeleistung beziehungsweise der Behinderung hilfeleistender Personen. Ein 63-Jähriger und ein 59-Jähriger sollen auf eine Schilderbrücke über der A100 geklettert sein und so den Stau verursacht haben.

Der »Tagesspiegel« hat unterdessen den Weg des Rüstwagens bis zum Unfallort rekonstruiert. Die Ankunft verzögerte sich demnach um sieben bis neun Minuten. Zwar hätten die im Stau stehenden Autos eine Rettungsgasse gebildet, doch der 2,5 Meter breite Wagen sei nur langsam vorangekommen. Zugleich betonten Feuerwehrleute gegenüber der Zeitung, dass es nahezu täglich zu Verspätungen durch Staus komme. Als das Fahrzeug am Unfallort angekommen sei, hätten bereits andere Einsatzkräfte die Radfahrerin unter dem Lastwagen geborgen.

Eine rechtliche Bewertung kann nicht nur die Konsequenzen der Protestaktion miteinbeziehen, sondern muss den besonderen Schutz der Versammlungsfreiheit berücksichtigen. Umfang und Dauer einer Blockade beeinflussen etwa maßgeblich, ob ein Gericht die daraus entstehenden Einschränkungen für »verwerflich« hält. Bis zu einem gewissen Maß fällt das wortwörtlich physische »Stellung beziehen« in den Augen des Bundesverfassungsgerichts unter das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. In diesem Sinne äußerte sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): »Ich glaube, dass wir kritische Haltung, kritischen Protest akzeptieren müssen.« Mit dpa

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