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Sterbehilfe im Rechtsausschuss
Die Kontroverse über assistierten Suizid wird auch unter Sachverständigen fortgesetzt
Am Montag fand zum Thema Sterbebegleitung und Suizidprävention eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages statt, auch der Gesundheitsausschusses war beteiligt. Eingeladen waren eine ganze Reihe von Sachverständigen, darunter Juristen, Ethiker und Ärzte aus den Bereichen Palliativmedizin und der Psychiatrie. Vorausgegangen waren bereits heftige Diskussionen im Bundestag. Mit der Anhörung endet für dieses Jahr die Debatte darüber, wie das Karlsruher Urteil auszulegen ist. Die Entscheidung wird für Januar erwartet – zwei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 das Verbot assistierter Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärte.
Welcher Entwurf eine Mehrheit bekommen wird, ist auch nach der Anhörung schwer vorhersagbar. Wird es der von der Gruppe um Renate Künast (Grüne), der die geringsten Hürden für ein selbstbestimmtes Sterben aufbaut? Oder jener der Gruppe um Kirsten Kappert-Gonthar (Grüne), in dem betont wird, man wolle den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern? Oder hat der liberale, dem Karlsruher Urteil sehr nahe kommende Entwurf von Katrin Helling-Plahr (FDP), für den auch Petra Sitte von der Linken steht, die größte Chance?
Aus juristischer Sicht bewertet der Deutsche Anwaltsverein den Entwurf der Kappert-Gonthar-Gruppe sehr kritisch, auch, weil es keine gesicherten Erkenntnisse gebe, inwieweit die Zulassung von Sterbehilfe kausal zu vermehrten Suiziden führen kann. Deshalb wäre »ein Strafbedürfnis für die geschäftsmäßige Förderung der straflosen Selbsttötung nicht erkennbar und nicht begründet«. Untauglich sei der Entwurf zudem, weil er »etwas zum Gefährdungsdelikt erklärt, was eine Unterstützungshandlung bei einer straflosen Haupttat ist«, oder anders gesagt: Wenn die Selbsttötung als solche nicht verboten ist (und das ist sie nicht), kann auch die Hilfe bei der Selbsttötung nicht strafbar sein.
Sachverständige wie Ute Lewitzka, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Dresden, und Winfried Hardinghaus vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband Berlin sehen das anders. Das blieb bei der Veranstaltung nicht ohne Widerspruch aus den Reihen der Juristen. Sie sahen die reine Möglichkeit, dass ein straffreier assistierter Suizid bei mehr Menschen den Sterbewunsch erzeugen oder intensivieren würde, als nicht ausreichend an, um hierauf mit einer strafrechtlichen Regelung zu reagieren. Es gebe mildere und besser geeignete Instrumente, wie im Entwurf von Helling-Plahr.
Diskutiert wurde auch darüber, ob zu viele Bedenken gegen den assistierten Suizid nicht am Ende den Palliativmedizinern selbst auf die Füße fallen würden, ist es doch längst nicht außergewöhnlich, schwerkranken Menschen durch stärkere Dosierung von Medikamenten das Sterben zu erleichtern oder Sterbewilligen vorzuschlagen, den Tod zu beschleunigen, indem sie keine Nahrung mehr zu sich nähmen.
Noch hat sich erst eine Minderheit der Bundestagsabgeordneten öffentlich zu einem der Entwürfe bekannt. Unentschlossenheit oder Taktik? Beides ist denkbar. Mediziner sehen ihre Aufgabe vor allem darin, Leben unter allen Umständen zu retten. Der Wunsch nach einem assistierten Suizid kann aus der Sicht vieler nur wegen fehlender Information oder psychischer Störung entstehen. Andere übertragen dem Staat die Aufgabe, das Leben zu schützen – auch gegen den Willen von Menschen, die sich für einen assistierten Suizid entschieden haben. Das widerspricht dem Geist des Karlsruher Urteils.
Durch Befragung, Beratung, psychiatrische Untersuchungen und mehr, den Suizid so schwer wie möglich zu machen, das stößt auch außerhalb des Parlaments auf Widerstand. So haben bereits 12 000 Menschen eine Petition unterzeichnet, in der die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) noch weiter geht als die liberalen Gesetzentwürfe: Sie lehnt jede gesetzliche Neuregelung nach dem klaren Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab, weil sie auch dort nicht gefordert wurde. Einen weiteren Vorschlag hatte DGHS-Präsident Robert Roßbruch bereits vor der Anhörung unterbreitet. Er empfiehlt die Verschmelzung der beiden liberaleren Gesetzesentwürfe, um eine Chance für eine Bundestagsmehrheit zu haben.
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