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26 Wölfe illegal abgeschossen
Der strenge Artenschutz verhindert nicht die Tötung einzelner Exemplare
Wölfe stehen unter Artenschutz und dürfen nur in seltenen Ausnahmefällen legal getötet werden. Trotzdem dürfen sich die Tiere in Brandenburg nicht sicher fühlen. Denn in den vergangenen zwölf Jahren wurden 26 Wölfe illegal abgeschossen. Das antwortete das Umweltministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Landtagsabgeordneten Anke Schwarzenberg (Linke). Und das ist nur die Zahl der bekannten Abschüsse, für die keine Erlaubnis vorlag. Es könnten auch Bauern unentdeckt Selbstjustiz an Wölfen verübt haben, die immer wieder in ihre auf der Weide stehenden Rinderherden eingebrochen sind. An derartigen Drohungen hat es nicht gefehlt.
Vor 150 Jahren wurde der Wolf in Brandenburg ausgerottet. Vor 20 Jahren ist er aus Polen in die Lausitz zurückgekehrt und hat sich von dort aus im Bundesland ausgebreitet. Nach Auskunft des Ministeriums wurden in den vergangenen zwölf Jahren 267 Wölfe tot aufgefunden. 201 Exemplare kamen im Straßenverkehr ums Leben, 28 waren eines natürlichen Todes gestorben, bei den übrigen war die Todesursache unklar.
Bisher ist niemand für den illegalen Abschuss eines Wolfs verurteilt worden, gleichwohl die Staatsanwaltschaft in allen 26 Fällen ermittelte und in vier Fällen mutmaßliche Täter ausfindig machte. Doch in einem Fall war der Tatverdacht nicht hinreichend und das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. In zwei weiteren Fällen wurde die Sache mit der Verhängung von Bußgeldern erledigt. In einem einzigen Fall führten die Ermittlungen zu einer Anklage. Der Prozess vor einem Amtsgericht endete aber mit einem Freispruch. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Bei der vorsätzlichen, unerlaubten Tötung eines Wolfes sieht Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes bis zu fünf Jahren Haft vor. Die Landtagsabgeordnete Schwarzenberg räumte angesichts des Anwachsens der Wolfspopulation »große Probleme« für die Weidetierhaltung ein, warnte jedoch vor Selbstjustiz.
In Brandenburg, dem waldreichen Bundesland mit der höchsten Wolfsdichte, leben jetzt geschätzt 30 Rudel. Vor fünf Jahren waren es erst 20 Wolfsrudel. Ausnahmsweise legal getötet werden darf ein sogenannter »Problemwolf«, der seine natürliche Scheu verloren hat und beispielsweise in Siedlungen umherstreift und dort Menschen gefährlich nahe kommt. Wenn ein solches Tier nicht verscheucht und auch nicht eingefangen werden kann, so darf es mit einer Ausnahmegenehmigung legal getötet werden. Eine erteilte Genehmigung meldete der Rundfunk RBB Ende November unter Berufung auf das Landesumweltamt. Das betroffene Tier in Teltow-Fläming habe gelernt, Schutzzäune zu überwinden und wiederholt Schafe in einer Herde gerissen. Umweltminister Axel Vogel (Grünen) erklärte dazu, es seien schon mehrfach solche Genehmigungen erteilt worden. Mit der Tötung solle verhindert werden, dass solche schlauen Wölfe ihre Fähigkeiten an ihre Nachkommen weitergeben, zitierte der RBB den Minister. Ein Wolf, der nur gelegentlich mal ein Schaf oder ein Kalb reißt, verhält sich aus Sicht des Umweltministeriums artgemäß und wird nicht als »Problemwolf« eingestuft.
Die vom Landesumweltamt geführte Statistik verzeichnete im Jahr 2007 nur vier durch Wölfe gerissene Schafe und Ziegen. Bis 2015 kam die Zahl der gerissenen Nutztiere kaum einmal über 100 hinaus, dann stieg sie stark an. Im Jahr 2021 erwischte es 944 Schafe und Ziegen sowie 172 Rinder, in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 waren es 808 Schafe und Ziegen und 87 Rinder. Allein im Jahr 2021 zahlte das Umweltamt mehr als 180 000 Euro Entschädigung. Ein Wolfsrudel mit zehn Exemplaren benötigt pro Jahr zum Überleben rund 500 Beutetiere, wovon nach Schätzung der Fachleute nur ein Prozent der Beute Nutztiere sind.
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