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- Staatsbürgerschaftsrecht
Pass als Beweis
Ulrike Wagener über die doppelte Staatsbürgerschaft
Mit der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts passt sich die Bundesregierung der Realität an: Schon jetzt behält ein Großteil der Menschen, die eingebürgert werden, die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslands. Für Bürger*innen der EU und der Schweiz ist das ohne Not erlaubt, für andere Nationalitäten in Ausnahmefällen, etwa wenn ihr Herkunftsland nicht ermöglicht, die Staatsbürgerschaft abzugeben. Die Pläne der Bundesregierung sind weder besonders radikal noch besonders fortschrittlich: Auch nach der Reform ist es möglich, dass Kinder ausländischer Eltern in Deutschland geboren werden und jahrelang hier leben, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben. In den USA etwa gilt die Staatsbürgerschaft qua Geburt. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft ist dort wie in vielen anderen Ländern schon lange erlaubt.
Die Argumente konservativer Politiker*innen gegen die doppelte Staatsangehörigkeit haben sich seit den 90er Jahren nicht verändert: Die doppelte Staatsbürgerschaft sei integrationshinderlich. Dabei legen Studien das Gegenteil nahe. Die Vergabe deutscher Pässe ohne den Zwang, die ursprüngliche Nationalität als eine Art »Integrationsbeweis« aufzugeben, erleichtert die Integration, weil das die soziale Realität der gemischten Identität anerkennt – für Europäer*innen Normalität. Es scheint, dass Unionspolitiker*innen schlicht nicht wollen, dass von Rassismus betroffene Menschen in Deutschland wählen dürfen. Bei ihrer Partei wird das Kreuz in den wenigsten Fällen landen, erst recht nicht nach den letzten Einlassungen zu sogenannten Integrationsverweigerern. Dabei sind Teilhabe und Selbstwirksamkeit elementar für eine funktionierende Demokratie – und wirken auch präventiv gegen den Ausbruch ohnmächtiger Wut, wie in der Berliner Silvesternacht geschehen.
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