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Stilles Ende einer Ära
Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr entfällt am Donnerstag, Isolationspflicht am 13. Februar
Am Ende ging es ganz schnell – und vor allem leise. Mit einer schlichten Pressemitteilung teilt Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) mit, dass sie bei der nächsten regulären Senatssitzung vorschlagen will, die Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung zum 13. Februar auslaufen zu lassen. Die Annahme des Vorschlags gilt als sicher. Viele Bundesländer haben diesen Schritt bereits im letzten Jahr vollzogen, Berlin zieht nun mit etwas Verzögerung nach. Auch Brandenburg hat für das gleiche Datum das Ende der landeseigenen Corona-Maßnahmen angekündigt.
Ein Großteil der Corona-Schutzmaßnahmen wird damit aufgehoben. Es werden dann nur noch die Regeln des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes gelten, die sich aktuell auf die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen beschränken. Auch dürfen weiterhin Geschäfte und Kultureinrichtungen im Rahmen des Hausrechts die Pflicht zum Tragen einer Masken erlassen. Die größte Änderung ist wohl der Wegfall der Isolationspflicht. Bisher müssen coronaerkrankte Berliner mindestens fünf Tage zu Hause bleiben, bei Symptomen bis zu zehn Tage. Mit dem Wegfall der Isolationspflicht wird die Quarantäne freiwillig.
»Wir setzen stärker als bisher auf die Eigenverantwortung der Berliner:innen, sich im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus zu separieren und andere zu schützen«, wird Gesundheitssenatorin Gote in einer Pressemitteilung zitiert. Verpflichtende Schutzmaßnahmen seien aktuell nicht mehr nötig. »Seit einigen Wochen sind sowohl die Fallzahlen als auch die stationären Aufnahmen von Corona-Patient:innen deutlich rückläufig und eine Überlastung von Gesundheitsversorgung oder kritischer Infrastruktur durch das Pandemiegeschehen weder gegeben noch zu erwarten«, so Gote. Auch gebe es aktuell keine Zeichen dafür, dass sich bedrohliche Virusvarianten entwickelten.
Tatsächlich hat sich die Zahl der Corona-Infektionen seit dem Ende der Winterwelle im Dezember deutlich reduziert. Am Montag meldete das Landesamt für Gesundheit und Soziales 551 Neuerkrankungen, die Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 57,7. Zu Beginn des Jahres hatte sie noch etwa viermal so hoch gelegen. 154 Tote gab es in der Hauptstadt im Januar. Auch die Krankenhäuser berichteten zuletzt über eine deutliche Entlastung: Nur noch 2,5 Prozent der Intensivkrankenbetten werden von Corona-Kranken besetzt. Bundesweit gibt es einen ähnlichen Trend, dort liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 88,3, etwa 100 Personen sterben aktuell noch täglich an der Lungenkrankheit.
Bereits am Donnerstag endet die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. In Bussen, Nahverkehrszügen sowie U- und S-Bahnen muss dann keine Maske mehr getragen werden. Da auch der Bund die Maskenpflicht in Fernzügen aufhebt, gilt dies auch für ICEs. Auch andere Bundesländer möchten um den Monatsanfang herum aus der Maskenpflicht aussteigen; in Bayern und Sachsen-Anhalt wurde sie schon im Dezember ausgesetzt.
Die Maskenpflicht hatte nahezu drei Jahre Bestand. Zuletzt zeichnete sich aber auch hier schon das Ende ab: Nur noch 60 Prozent der Fahrgäste trügen eine Maske, gibt die BVG an. Das Nichttragen einer FFP2-Maske – formal immer noch mit einem Bußgeld von 50 Euro belegbar – wurde kaum noch geahndet. In der Zeit, die die Maskenpflicht galt, waren zuvor etwa 30 000 Vertragsstrafen verhängt worden.
»Selbstverständlich steht es euch frei, auch danach eine Maske zu tragen«, teilt die BVG auf ihrer Webseite zum Ende der Maskenpflicht mit. Die vielen Tausend Sticker, die auf die Maskenpflicht hinweisen, will das Unternehmen jetzt nach und nach entfernen. Präventionsmaßnahmen wie bessere Belüftung oder kontaktlose Ticketkaufmöglichkeiten sollen aber fortgeführt werden.
Also Entwarnung auf allen Ebenen? So weit will die Gesundheitssenatsverwaltung nicht gehen. »Der Senat wird die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter intensiv beobachten und kann und wird bei einer Verschlechterung der Lage schnell reagieren«, heißt es in der Pressemitteilung. Das Infektionsschutzgesetz im Bund ermöglicht weiterhin, dass die Länder Maßnahmen erlassen. Aktuell gebe es dafür aber keinen Anlass. Auch ohne Schutzmaßnahmen könne die Sicherheit vulnerabler Personengruppen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems aufrechterhalten bleiben.
»Das Maskentragen in Bereichen, in denen sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten, trägt dem Schutz vulnerabler Gruppen Rechnung«, sagt Tobias Schulze, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. Man setze sich dafür ein, dass es auch weiterhin sichtbare Empfehlungen zum Tragen von Masken in Bus und Bahn gebe. »Wir wollen nicht, dass Menschen, die eine Maske tragen wollen oder müssen, ausgegrenzt werden«, sagt er. Das Gesundheitssystem müsse durch Personalaufwüchse krisenfester gemacht werden. Zugleich müsse man den Blick auf Langzeitfolgen der Pandemie legen, etwa gestiegene Risiken für Gefäßerkrankungen und Herzinfarkte. »Diese Phänomene werden uns noch lange beschäftigen«, so Schulze.
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