Bäderbetriebe: Gleichberechtigung beim Oben-ohne-Schwimmen

»Oben ohne« im Schwimmbad? Für Männer selbstverständlich, für Frauen keineswegs

  • Marion van der Kraats
  • Lesedauer: 3 Min.

Verboten war es ohnehin nicht – aber nun sollte Oben-Ohne-Baden in Berlins Schwimmbädern für Frauen auch nicht mehr zum Problem werden. In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen »oben ohne« für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, teilte eine Sprecherin der Berliner Bäderbetriebe (BBB) am Donnerstag mit. Das Unternehmen werde die Haus- und Badeordnung künftig »geschlechtergerecht« anwenden, hatte zuvor die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung mitgeteilt. Hintergrund ist dem Haus von Linke-Senatorin Lena zufolge eine erfolgreiche Beschwerde bei der für das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zuständigen Ombudsstelle.

Eine Frau hatte sich demnach beschwert, weil sie nicht – wie Männer – »oben ohne« in einem Berliner Bad schwimmen durfte. Ein weiterer Fall in Berlin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Wegen ihres nackten Oberkörpers war eine Frau im Sommer 2021 eines Wasserspielplatzes in Treptow-Köpenick verwiesen worden. Aus Sicht der Ombudsstelle stellte dies eine Diskriminierung dar. Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Berlin sah dafür im September 2022 keine Grundlage nach dem Antidiskriminierungsgesetz (Az. 26 O 80/22).

Nach Angaben der Klägeranwältin Leonie Thum wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ihre Mandantin hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Auf Empfehlung der Ombudsstelle hatte der Wasserspielplatz allerdings seine Nutzungsordnung ergänzt. Demnach gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.

Nun folgte die Klarstellung bei den Bäderbetrieben. Zwar mache die Haus- und Badeordnung seit Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften in Bezug auf die Badebekleidung, hieß es. »Allerdings wurde das von unseren Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt«, teilte die Sprecherin mit.

Oben-ohne-Baden ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit für Frauen. Wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presseagentur ergab, befürworten viele Erwachsene, Frauen das Tragen eines Oberteils nicht unbedingt vorzuschreiben. 37 Prozent finden es demnach positiv, wenn etwa im Freibad der klare Dresscode – Frauen müssen Bikini oder Badeanzug tragen, nur Hose reicht nicht – aufgehoben wird. Allerdings fanden bundesweit 28 Prozent das Oben-ohne-Baden von Frauen »nicht gut«.

Die Ombudsstelle der Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung begrüßte unterdessen die neue Oben-ohne-Entscheidung. Die schaffe »gleiches Recht für alle Berliner*innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär«, und sorge für Rechtssicherheit für das Bäderpersonal, teilte Ombudsstellenleiterin Doris Liebscher mit. Jetzt gehe es darum, »dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden«, so Liebscher weiter, die zugleich eines klarstellte: »Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie erfolgreich die Einrichtung der unabhängigen Ombudsstelle ist: Sie unterstützt Bürger*innen und Verwaltung dabei, Diskriminierungsbeschwerden schnell, kostenfrei und außergerichtlich zu schlichten.«

Berlins CDU hatte unmittelbar vor der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus das LADG infrage gestellt. Nach der Wahl rückte die Union hiervon wieder ab.  dpa

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