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Wer erklärt es ihnen?
Matthias Monroy zum Folterverbot für die Polizei
In der Ausübung ihres Gewaltmonopols muss die Polizei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit achten. Aber auch die Androhung einer übertrieben gewaltvollen Maßnahme kann rechtswidrig sein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1172656.kommentar-wer-erklaert-es-ihnen.html
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