Wer erklärt es ihnen?

Matthias Monroy zum Folterverbot für die Polizei

Bei der Räumung von Blockaden der Gruppe Letzte Generation (hier im Februar) wendet die Polizei regelmäßig übertriebene Gewalt an.
Bei der Räumung von Blockaden der Gruppe Letzte Generation (hier im Februar) wendet die Polizei regelmäßig übertriebene Gewalt an.

»Sie erklären mir nicht meinen Job«, mopperte ein Berliner Polizist bei einer Blockade der Letzten Generation im November. Der Beamte hatte einer Demonstrantin angekündigt, ihr am Handgelenk »unfassbare Schmerzen« zufügen zu wollen, deshalb solle sie lieber freiwillig aufstehen.

Ein Umstehender erklärte dem Beamten daraufhin richtig, dass die Polizei in einer Situation stets das mildeste Mittel anwenden muss. Dazu ist sie im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols verpflichtet. Polizisten müssen demnach ihre Maßnahmen gegen Personen so auswählen, dass sie die Menschen möglichst wenig beeinträchtigen. So steht es auch in Paragraf 4 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges.

Wer erklärt das also der Polizei in Berlin?

Die Verhältnismäßigkeit ist nicht die einzige Pflicht, an die sich die Polizei in der Ausübung ihres Gewaltmonopols halten muss. Denn schon die Androhung einer übertrieben gewaltvollen Maßnahme, die offensichtlich einschüchtern soll, dürfte rechtswidrig sein. Deshalb liegt die Letzte Generation richtig, wenn sie den Vorfall vom vergangenen Donnerstag als mit dem Folterverbot der UN unvereinbar bezeichnet.

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