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Rechtshilfe auf Kosten der Beschuldigten

Eine EU-Richtlinie ermöglicht der Polizei den grenzüberschreitenden Rechtsbruch

Seit 2014 dürfen Behörden in anderen EU-Staaten Überwachungen anordnen und sogar verdeckte Ermittler einsetzen lassen. Die Betroffenen können sich kaum dagegen wehren.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1172793.europaeische-ermittlungsanodnung-rechtshilfe-auf-kosten-der-beschuldigten.html

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