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Berlin: Nachschärfen der Mietpreisbremse nötig
Teilweise wird die zulässige Höchstmiete in Berlin um bis zu 1000 Euro überschritten, zeigt eine Untersuchung des Berliner Mietervereins
»Die Mietpreisbremse gilt seit 2015. Trotzdem haben wir das Gefühl, dass dem Anstieg der Angebotsmieten kein Einhalt geboten wird«, sagt Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. In einer nichtrepräsentativen Untersuchung hat sich die Organisation einmal die Fälle genauer angeschaut, mit denen Mieter in die Beratungsstellen kommen. Dass bei den 935 Fällen aus dem Jahr 2021, die der Mieterverein ausgewählt hat, bei 98 Prozent Überschreitungen festgestellt wurden, überrascht nicht. Denn es kommen vor allem die Mieter in die Beratung, die einen Anfangsverdacht hegen. Doch die Details der Auswertung geben einen Einblick, welche Wild-West-Stimmung in Berlin herrscht.
Bei der Hälfte der untersuchten Fälle wurde die nach der Mietpreisbremse zulässige Höchstmiete um mehr als 50 Prozent überschritten. Größtenteils zahlten die Mieter zwar zwischen 100 und 300 Euro zu viel an den Vermieter, in einigen Fällen handelte es sich aber auch um 700 bis 1000 Euro. Hauptsächlich bei privaten Wohnungsunternehmen und privaten Kleinvermietern wäre die Höchstmiete überschritten worden. Das Problem bei der Mietpreisbremse sind laut Mieterverein zum einen die vielen Ausnahmeregelungen. Zum anderen ist die Handhabe in der Praxis schwierig.
Mittlerweile steigt der Anteil möblierter Wohnungen, für die zwar eigentlich auch die Mietpreisbremse gilt. Das fehlende Ausweisen des Möblierungszuschlags im Mietvertrag macht die Überprüfung aber schwierig. Mit der Inflation hat auch der Trend eingesetzt, Indexmieten zu vereinbaren, die an die allgemeine Verbraucherpreissteigerung gekoppelt sind.
Der Mieterverein fordert nicht nur eine bundesweite Regelung, um den Möblierungszuschlag verpflichtend auszuweisen, sondern auch ein Verbot von Indexmieten. Weil Mieter aus Angst vor einer Belastung des Verhältnisses zum Vermieter oft davor zurückschreckten, ihren rechtlichen Anspruch einzufordern, brauche es eine ordnungsrechtliche Gestaltung der Mietpreisbremse mit einer öffentlichen Stelle, die Verstöße prüft. Letztendlich würden auch Bußgelder bei Verstößen helfen. »Sie ahnen es: Wir trauern dem Mietendeckel hinterher«, so Wibke Werner.
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