Selbstbestimmungsgesetz: Grundrechte kommen näher

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Betroffene sehen darin viel Misstrauen

  • Kirsten Achtelik
  • Lesedauer: 5 Min.
Protest mit progressiver Regenbogenfahne, die alle Gruppen des LGBTQI-Spektrums repräsentiert.
Protest mit progressiver Regenbogenfahne, die alle Gruppen des LGBTQI-Spektrums repräsentiert.

Fragen wir mal andersherum: Warum muss überhaupt das bei der Geburt vermutete Geschlecht irgendwo eingetragen werden? Die Juristin Anna Katharina Mangold weist darauf hin, dass die zwangsweise Zuordnung zu einem Geschlecht bei der Geburt einen Eingriff in die Grundrechte jedes Menschen darstellt. Das Geschlecht eines Menschen kann man nicht an den Genitalien erkennen, weder bei Erwachsenen, noch bei Babys.

Solche Grundrechtseingriffe müssen gut begründet sein. Wenn der Staat aus Gründen der Tradition, der Statistik oder der Bevölkerungspolitik darauf besteht, eine solche Geschlechterzuordnung vornehmen zu lassen, dann sollte er es zumindest einfach machen, diese Zuordnung wieder zu ändern. Bei vielen Menschen trifft eine erste Zuordnung zwar halbwegs zu, wenn das aber nicht der Fall ist, ist es für die Betroffenen unzumutbar, eine Änderung unnötig zu erschweren. Seit 1981 ermöglicht das Transsexuellengesetz (TSG) einen Wechsel von »männlich« zu »weiblich« oder umgekehrt, nötig sind dafür zwei psychologische Gutachten von Sachverständigen und ein Gerichtsurteil. Früher war dafür eine Sterilisierung nötig und eine Scheidung vom bisherigen Ehepartner. Solche Regeln hat das Bundesverfassungsgericht eine nach der anderen für nicht mit den Grundrechten vereinbar erklärt. Neben »männlich« und »weiblich« gibt es seit 2013 die Möglichkeit, den Eintrag frei zu lassen und seit 2018 den Eintrag »divers«.

Historischer Schritt

Der Koalitionsvertrag der Ampel enthält das Versprechen, diese Situation für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen zu verbessern. Das lange in Eckpunkten und Entwürfen bekannte Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) – kurz Selbstbestimmungsgesetz – ist am Mittwoch vom Regierungskabinett verabschiedet worden und kann so nach der Sommerpause vom Parlament beraten werden. Es soll die Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ermöglichen.

So weit, so gut, sollte man meinen, und tatsächlich wäre eine solche Anerkennung der Selbstauskunft ein historischer Schritt. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sicherte den Betroffenen denn auch einen baldigen Schutz vor Diskriminierung zu. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz verwirkliche die Bundesregierung »das Recht jedes Menschen, in seiner Geschlechtsidentität geachtet und respektvoll behandelt zu werden«, erklärte sie. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ergänzte auf der kleinen Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung: »Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – haben wir ausgeschlossen.«

Missbrauchs-Misstrauen

Genau das beunruhigt allerdings die Betroffenen und die Communities: Egal wie absurd und unwahrscheinlich der Vorbehalt ist, für alle ausgedachten Eventualitäten gibt es nun Paragrafen im Gesetzentwurf, wie hier ein Missbrauch zu verhindern wäre. Daher hat der aktuelle Gesetzentwurf auch sage und schreibe 73 Seiten. Betroffene sind besorgt, dass ein solcher Generalverdacht negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche Stimmung gegenüber erkennbar queeren Menschen hat.

Und es gibt viel Misstrauen: Gegen die Befürchtung, cis Männer würden ihren Personenstand zu Frauen ändern lassen, um Frauentoiletten zu nutzen oder sich an Frauentagen in Saunen einzuschleichen, betont der Gesetzesentwurf, Hausrecht und Vertragsrecht würden weiterhin gelten. Wörtlich heißt es im Gesetzesentwurf: »Dies erlaubt Saunabetreibern als Inhabern des Hausrechts nach aktueller Rechtslage und auch nach dem Inkrafttreten des SBGG, einzelnen Personen nach individuellen Faktoren mit Rücksicht auf das natürliche Bedürfnis nach dem Schutz der Intimsphäre oder auch auf die Befürchtung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung der anderen Nutzenden den Zutritt zu verwehren.«

Eine Initiative aus mehr als 300 Vereinen und Einzelpersonen fordert, die »Misstrauensparagrafen« zu streichen. Es könne nicht sein, dass »Saunabetreibenden im Gesetz suggeriert wird, sie könnten trans, inter und nicht binäre Personen einfach rausschmeißen«. Die Petition ist in wenigen Tagen seit der Kabinettssitzung bereits fast zehntausend Mal unterzeichnet worden.

Kein Schutz für alle

Ging man bisher davon aus, dass die Möglichkeit zur Personenstandsänderung künftig für alle in Deutschland lebenden Menschen gilt, deren Geschlechtseintrag nicht ihrem Geschlecht entspricht, macht der Gesetzesentwurf nun Ausnahmen. Damit »Ausländer« sich mit einer solchen Änderung nicht einer drohenden Abschiebung entziehen könnten, darf keine zeitliche Nähe vorliegen. Bei Diskrepanzen zwischen angenommenen Namen und Geschlecht und den Daten, die dem Herkunftsstaat vorliegen, bestünde zudem das hohe Risiko, »dass der Zielstaat der Abschiebung die Aufnahme verweigert«, heißt es in der Begründung. Für den deutschen Staat ein Hinweis auf Betrug, für Betroffene wohl eher ein Hinweis auf erhöhte Schutzbedürftigkeit.

Der Schutz von trans, inter und nicht binären Menschen kommt in dem Gesetz ohnehin recht kurz: Zwar gibt es ein bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot, das Personen, die ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen an ihre Geschlechtsidentität angepasst haben, davor schützen soll, dass ihre bisherigen Daten öffentlich werden. Es sieht jedoch zahlreiche Ausnahmen vor, in denen es den alten Namen und das zugeschriebene Geschlecht als bekannt voraussetzt und daher ihre Verwendung nicht problematisch findet. Weitere neue Ausnahmen von diesem ohnehin sehr weichen Offenbarungsverbot sollen sicherstellen, dass sich niemand durch eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens einer Strafverfolgung entziehen kann. Dazu sollen einer ganzen Reihe von Behörden die Daten automatisiert übermittelt werden. Dazu gehören das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Verfassungsschutz, die Landeskriminalämter und der Zoll. Wenn bei den Ämtern bisher keine Daten über die Person vorlägen, sollten die übermittelten Daten unverzüglich gelöscht werden. Ob das angesichts von Polizeiskandalen und Datensammelwut wahrscheinlich erscheint, mag jeder selbst entscheiden.

Hoffnung auf das Parlament

Das Gesetz soll erst Anfang November 2024 in Kraft treten. In bisherigen Zeitplänen war eher von Anfang 2024 die Rede gewesen. Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans kritisiert das späte Datum im Gespräch mit dem »nd«. Die Betroffenen würden bereits sehr lange auf eine Möglichkeit zur Änderung ihres Geschlechtseintrags und Namens ohne Diskriminierung warten, eine solche weitere Verzögerung sei »nicht nachvollziehbar«.

Die Kritik der Verbände am im Mai veröffentlichten Entwurf sei bisher leider kaum berücksichtigt worden. Für das parlamentarische Verfahren hofft Hümpfner auf einen »konstruktiven Prozess, in dem einige der Verschlechterungen wieder entschärft werden können«: »Der Schutz der Grundrechte muss wieder mehr Bedeutung bekommen als unbegründete Verdächtigungen.«

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