Bundespolizei: Mit Wasserwerfern ins Nachbarland

Bei der Unterstützung gegen Massenproteste ist Deutschland Exportweltmeister

Seit Tagen blockieren Zehntausende Aktivisten nach einem Aufruf der Gruppe Extinction Rebellion das Regierungsviertel in Den Haag. Zur Räumung einer besetzten Autobahn hat die niederländische Polizei Wasserwerfer samt Besatzung aus Deutschland eingesetzt. Die Fahrzeuge stammen von der Technischen Einsatzhundertschaft der Bundespolizeidirektionen Ratzeburg in Schleswig-Holstein sowie Sankt Augustin in Nordrhein-Westfalen. In der Stadt nahe Bonn ist auch eine »Internationale Einsatzeinheit« der Bundespolizei stationiert, die allerdings vorrangig Einsätze in Krisengebieten oder für die EU-Grenzagentur Frontex erledigt.

Die Ausleihe deutscher Wasserwerfer beruht auf bilateralen Polizeiabkommen, die von der Bundesrepublik mit allen neun Anrainerstaaten geschlossen wurden. Darin wird die Unterstützung bei Großereignissen geregelt, darunter etwa Sportveranstaltungen oder politische Gipfeltreffen.

Besonders etabliert ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Schweiz und Frankreich, deren Regierungen schon 1997 beziehungsweise 1999 einen Polizeivertrag mit Deutschland unterzeichnet haben. Vor 20 Jahren hat die Schweiz daraufhin erstmals Wasserwerfer aus Baden-Württemberg und Bayern angefordert, um militante Proteste gegen das Weltwirtschaftsforum in Davos in Schach zu halten.

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Ebenfalls 2003 fuhren mehrere deutsche Wasserwerfer und Hundertschaften gegen Tausende Demonstrierende in Genf auf, wo Veranstaltungen des französischen G8-Gipfels abgehalten wurden. Mit der Polizei sowie der Gendarmerie in Frankreich hat die Bundespolizei inzwischen sogar zwei gesonderte Einheiten etabliert, die zu grenzüberschreitend bedeutenden Veranstaltungen oder zur Migrationsabwehr ausrücken.

Operiert die Polizei im Ausland, braucht sie eine Einladung des betreffenden Staates und die Erlaubnis zur Übernahme hoheitlicher Tätigkeiten. Auch dies ist – neben der Kostenübernahme durch die anfragende Regierung – in den zwischenstaatlichen Verträgen festgelegt. Im Falle der Wasserwerfer in Den Haag erfolgt dies durch die dortige Polizei, wie ein Sprecher Bundespolizei dem »nd« bestätigte.

Inzwischen erweisen sich viele dieser Bestimmungen als zu eng, etwa wenn Verdächtige bei der Flucht über eine Landesgrenze verfolgt oder überwacht werden sollen. Die Bundesregierung will den in die Jahre gekommenen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag deshalb erneuern. In einem kürzlich vorgelegten Gesetzesvorschlag geht es vor allem um mehr hoheitliche Befugnisse. Dies ermögliche »besonders effektive operative grenzüberschreitende Kooperationen«, heißt es dazu von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Für den Einsatz deutscher Wasserwerfer in Nachbarnländern braucht es diese zwischenstaatlichen Abkommen jedoch gar nicht. Die Übernahme hoheitlicher Tätigkeiten bei »Massenveranstaltungen« in einem anderen Staat kann auch auf den Prümer Vertrag gestützt werden. Den haben auf Betreiben Deutschlands die Benelux-Staaten, Spanien, Frankreich und Österreich für die polizeiliche Zusammenarbeit in der gleichnamigen Stadt in der Eifel geschlossen. Auf Initiative des damaligen deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) wurde der Prümer Vertrag in den Rechtsrahmen der EU übernommen und ist nach einem Ratsbeschluss von 2008 für alle Mitgliedstaaten völkerrechtlich bindend.

In der Praxis erfolgt die gegenseitige Ausleihe von Ausrüstung und Personal zu Großereignissen aber in einer Einbahnstraße. Zwar haben etwa französische Polizeibehörden wie beim Castor-Transport robuste Einheiten entsandt, um die Handhabung von Protesten in Deutschland zu beobachten. Einsatzentscheidend waren diese wenigen ausländischen Polizisten jedoch nie.

Anders ist dies bei deutschen Wasserwerfern, mit denen nun in Den Haag die Autobahn geräumt wird. Eine derartige Unterstützung gegen Massenproteste im Nachbarland war und ist eine deutsche Tradition, die bislang aus keinem anderen EU-Staat erfolgt ist.

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