Humanität verstetigen

Brandenburgs Linksfraktion fordert 35 Millionen Euro schweres Solidaritätsgesetz

  • Matthias Krauß
  • Lesedauer: 3 Min.

Sozialpolitische und wohltätige Angebote sollten nach Auffassung der Linksfraktion im brandenburgischen Landtag einen rechtsverbindlichen Status erhalten. Am Dienstag forderte die Fraktion ein Solidaritätsgesetz, das 35 Millionen Euro bereithält.

Eine solche sichere Finanzierung soll Tafeln und Mehrgenerationenhäuser stabilisieren. Die Tafeln versorgen Bedürftige gegen einen geringen Obolus mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs. Gesichert werden sollen mit dem per Gesetz geforderten Geld ferner Frauenhäuser, Familienzentren und Beratungsangebote. Weiter heißt es im Antrag: »Auch die offene Seniorenarbeit ist von großer Bedeutung. Hier haben ältere Menschen die Möglichkeit, sich zu treffen, sich auszutauschen und gemeinsam Zeit zu verbringen.«

Dem Landtagsabgeordneten Andreas Büttner zufolge würden die geforderten 35 Millionen Euro gerade einmal 0,2 Prozent des Landeshaushalts ausmachen. Dem Landtag sollte der verlässliche Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft diese relativ kleine Summe wert sein, argumentierte er. Beispielsweise benötigen die Tafeln Unterstützung, um bedürftigen Menschen eine warme Mahlzeit zu bieten. Es sei daher sicherzustellen, dass sie 100 000 Euro aus dem Solidaritätsfonds erhalten. Doch würden selbst diese 100 000 Euro laut Büttner angesichts der derzeit erschwerten Rahmenbedingungen nicht mehr ausreichen. Für die bessere Ausstattung der Tafeln im Land Brandenburg setzten sich der Politiker und seine Fraktion schon seit Jahren ein. Ein Problem für die Tafeln sind die gestiegenen Preise für Energie und Benzin. Schließlich müssen sie die gespendeten Lebensmittel abholen und die verderblichen Waren kühl lagern.

Nach den Worten des Abgeordneten, der in seiner Fraktion die Funktion des sozialpolitischen Sprechers innehat, ist Brandenburg ein »Land der Solidarität«, was auf dem »großen sozialen Engagement vieler Vereine und Träger« basiere. An ihre Grenzen stoße die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement oft dadurch, dass Hilfsangebote zu 20 Prozent von den Initiatoren selbst kofinanziert werden müssten. Das sei ihnen jedoch nicht selten unmöglich und führe dazu, dass bereitstehendes Fördergeld nicht abgerufen werden könne. Daher habe die Linksfraktion einen Antrag ins Parlament eingebracht, wonach die Finanzierung solcher Initiativen von der Einzel- und Projektförderung hin zu einer verstetigten, gesetzlich verbrieften Förderung übergehen müsse.

Laut Büttner würden 35 Millionen Euro im Jahr ausreichen, um allen Menschen in schwierigen Lebenslagen verlässlich und dauerhaft zu helfen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag, um die »soziale Basis abzufedern«. Büttner sagte: »Nur so können wir sicherstellen, dass jeder Mensch ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen kann.«

Laut Antragsbegründung ist die herkömmliche Projektfinanzierung ungeeignet, dauerhafte und beständige Strukturen im Bundesland zu etablieren, »da diese Einrichtungen nicht wissen, ob sie nach Ende der Projekte weiterhin gefördert werden«. Unsichere Finanzierungen würden in Zeiten des Fachkräftemangels »zudem erschweren, fachlich geeignetes und hoch qualifiziertes Personal zu finden«. Den in den Projekten Beschäftigten müsse eine dauerhafte Perspektive geboten werden, was mit ständig nur befristeten Arbeitsverhältnissen nicht der Fall sein könne.

Nötig sind laut Antrag mindestens drei Vollzeitstellen für ein Frauenhaus in jedem Landkreis. Weiterhin sei sicherzustellen, dass Personalkosten für die Seniorenarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten ersetzt werde.

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