Kabinett beschließt leichtere Arbeitsaufnahme für Geflüchtete

Heftig diskutiert, jetzt auf den Weg gebracht: Eine Gesetzesänderung soll geduldeten Geflüchteten erleichtern, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Über mehrere Wochen hinweg stritten sich Ampel-Regierung und Opposition über das Thema Migration. Eine der Fragen, die dabei diskutiert wurde: Ab wann dürfen Geflüchtete, die in Deutschland angekommen sind, regulär arbeiten? Sogar eine Arbeitspflicht hatten die Landkreise bei einem Migrationsgipfel im Oktober gefordert und erhielten dabei Unterstützung von CDU/CSU.

Nun brachte das Bundeskabinett Änderungen im Ausländerrecht auf den Weg, die Geflüchteten mit Duldungsstatus schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen sollen. Das sieht eine Formulierungshilfe vor, die die Ampel-Regierung am Mittwoch zusammen mit weiteren Anpassungen im Ausländerrecht und der Strafprozessordnung beschlossen hat.

Der Beschluss sieht vor, dass Geduldeten im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis erteilt wird. Einen Duldungsstatus bekommen Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber nicht abgeschoben werden können.

Außerdem soll das Arbeitsverbot für Geflüchtete, die in Erstaufnahmeeinrichtungen für Alleinstehende leben, bereits nach sechs Monaten entfallen. Bisher galt das Verbot für neun Monate.

Die Bundesregierung will auch die Stichtagsregelung für die sogenannte Beschäftigungsduldung ändern. Bisher kann diese Möglichkeit nur nutzen, wer vor dem 1. August 2018 in die Bundesrepublik gekommen ist. Künftig sollen alle, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind, diese Chance auf eine langfristige Bleibeperspektive nutzen können.

Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern »offensichtlich unbegründete« Asylanträge gestellt oder ihre Identitätsklärung verweigert haben, sollen von den Erleichterungen nicht profitieren können.

»Arbeitgeber suchen händeringend nach Arbeitskräften, Kommunen brauchen Entlastung, und Menschen, die arbeiten, tragen etwas bei, werden Steuerzahler«, sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andreas Audretsch. Während Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) und andere in der Migrationspolitik rhetorisch eskalierten, kümmere sich die Ampel-Koalition um pragmatische Lösungen.

Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sieht in dem Ampel-Beschluss zwar einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Noch sei er aber unzureichend. »Ich warte auf die Abschaffung aller Arbeitsverbote, wie sie im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart wurde. Das wäre ein klares und fortschrittliches Signal in der aktuellen Asyldebatte, die zu einem Überbietungswettbewerb der Gewissenlosigkeit verkommen ist«, erklärte Bünger am Mittwoch. Weiterhin würden ganze Gruppen einem pauschalen Arbeitsverbot unterliegen, etwa Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. »Wer ein Jobangebot hat, soll arbeiten dürfen, um von staatlichen Hilfsleistungen unabhängig leben zu können – so einfach ist das.«

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