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Urteil zu Bayerns Kreuzerlass: Paradoxer Richterspruch
Jana Frielinghaus über das Leipziger Urteil zu Söders Vorschrift, in staatlichen Gebäuden christliche Kreuze aufzuhängen
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass Markus Söders »Kreuzerlass« ein Verstoß gegen die Verpflichtung des Staates zur weltanschaulichen Neutralität ist. Zugleich erklärte es die Verordnung für zulässig.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178650.markus-soeder-urteil-zu-bayerns-kreuzerlass-paradoxer-richterspruch.html
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