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Berliner Verkehrswende: Kiezblocks in Gefahr
Verwaltungsgericht Berlin stoppt Verkehrsberuhigung in Pankow
Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) hat am 3. Januar mitgeteilt, dass mit einem Beschluss vom 15. Dezember sogenannte »Kiezblocks« nur bei erhöhter Gefahrenlage eingerichtet werden dürfen. Damit hat das VG einem Eilantrag eines Berliners gegen die Einrichtung eines solchen Kiezblocks im Nesselweg in Pankow stattgegeben. »Straßensperrungen zur Reduzierung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs auf Durchgangsstraßen« dürften »nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden«, so das Gericht in Berufung auf die Straßenverkehrsordnung.
Das Bezirksamt hatte nach Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) das Aufstellen von Pollern im Sommer 2023 angeordnet, unter anderem wegen Beschwerden von Anwohner*innen, und da im Nesselweg eine Kita ansässig ist. Das VG hat entschieden, dass das Bezirksamt »die Sperrung aufheben und die zu ihrer Umsetzung getroffenen Verkehrszeichen und -einrichtungen vorerst entfernen« müsse. Gegen die Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.
Als »Kiezblock« wird ein Wohnviertel bezeichnet, in dem durch Maßnahmen wie Durchfahrtssperren, Einbahnstraßen oder Tempolimits verhindert wird, dass die dortigen Straßen für den Durchgangsverkehr benutzt werden. Im Gegensatz zu Fußgängerzonen sind die Straßen dort nicht komplett für den Autoverkehr gesperrt, die Zufahrt bleibt weiterhin möglich.
Befürworter*innen der Kiezblocks betrachten die Einrichtung als Maßnahme, die Straßen sicherer für Fußgänger*innen und Fahradfahrer*innen zu machen, sowie als Beitrag zum Umweltschutz: Laut der Initiative Changing Cities führen die Blocks zu weniger Luftverschmutzung und weniger Lärm und sollen langfristig dazu führen, dass mehr Menschen vom Auto auf andere Verkehrsmittel umsteigen.
Niklas Schenker, Sprecher für Fuß- und Radverkehr der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, sagte im Gespräch mit »nd« dazu: »Sollte die Möglichkeit, Kiezblocks einzurichten, auf Grundlage der bestehenden Gesetzgebung im Bund eingeschränkt werden, ist das ein Fingerzeig dafür, dass es umfassende Reformen braucht. Für den sozial-ökologischen Umbau Berlins sind Kiezblocks eigentlich alternativlos.«
In die gleiche Kerbe schlägt Hans Hagedorn von Changing Cities: »Mit dem jetzigen Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss eine Beschränkung des Autoverkehrs sehr aufwendig begründet werden. Deswegen ist es umso dringender, dass endlich der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um die vom Bundesrat abgelehnte StVG/StVO-Reform durchzubringen.«
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