Antifa-Prozess beginnt in Budapest, Behörden wollen Deal

Eltern von Gesuchten machen deutsche Geheimdienst-Kampagne öffentlich

Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch am 11. Februar 2023 in Budapest.
Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch am 11. Februar 2023 in Budapest.

Nachdem die ungarische Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, beginnt am Montag vor dem Stadtgericht in Budapest der Prozess gegen drei Aktivisten aus Deutschland und Italien. Sie sollen im vergangenen Jahr in der Hauptstadt am Rande des Neonaziaufmarschs »Tag der Ehre« in vier Fällen insgesamt neun Personen verletzt haben. Diese Angriffe am 11. Februar seien nach Darstellung der Polizei mit Pfefferspray, Gummihämmern und Schlagstöcken erfolgt.

Kurz darauf hat die ungarische Polizei vier Verdächtige festgenommen. Die Italienerin Ilaria S. und der deutsche Staatsangehörige Tobias E. sitzen seitdem in Budapest in Untersuchungshaft, die ebenfalls aus Deutschland stammende Anna M. erhielt Haftverschonung und durfte ausreisen, muss jedoch am Wohnort Meldeauflagen befolgen. Auch die Verdächtige aus Ungarn wurde entlassen.

Am ersten Verhandlungstag am Montag prüft das Stadtgericht, ob die Angeklagten in einem verkürzten Verfahren verurteilt werden können, hierzu müssten sie Einlassungen machen und sich schuldig bekennen. Das ist kaum zu erwarten, denn ihnen drohen immens hohe Strafen.

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Ilaria S. wird lebensgefährliche Körperverletzung vorgeworfen, was mit bis zu 24 Jahren Haft geahndet werden kann. Ihre deutschen Mitangeklagten wurden zunächst wegen schwerer Körperverletzung verdächtigt. Vor Gericht stehen sie aber nur wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, worauf bis fünf Jahre Gefängnis stehen.

Tobias E. soll laut der Anklage zum Dunstkreis der Gruppe um Lina E. gehören, die zusammen mit drei weiteren Aktivisten Ende Mai im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren in Dresden verurteilt wurde. Die Ermittlungen in dem Komplex führt die ungarische Polizei deshalb zusammen mit dem Landeskriminalamt aus Sachsen in einem »Spiegelverfahren«. Eine sächsische »Soko Linx« fahndet dazu mit Fotos nach 14 weiteren Personen; vier von ihnen sollen auch beim »Tag der Ehre« in Budapest dabei gewesen sein. Nur drei aller Gesuchten ließen sich jedoch dem Umfeld von Lina E. zurechnen, will der MDR herausgefunden haben.

Nach einem europäischen Haftbefehl aus Ungarn hat die Berliner Polizei im Dezember eine weitere beschuldigte Person in Berlin festgenommen, die von ihrem Unterstützerkreis Maja T. genannt wird. Sie sitzt seitdem in Dresden in Untersuchungshaft, das Auslieferungsverfahren wird nach einigem Hin und her von der Berliner Staatsanwaltschaft geführt. Hierüber muss nun das Kammergericht entscheiden.

Die Festnahme von Maja T. ist der bislang einzige Fahndungserfolg der Behörden in Deutschland, die in den Ermittlungen bereits zahlreiche Hausdurchsuchungen und Überwachungsmaßnahmen bei Angehörigen und mutmaßlichen Kontaktpersonen durchgeführt haben.

Eine weitere Festnahme im Budapest-Komplex erfolgte in Mailand, dort sitzt seit November Gabriele M. im Hausarrest und wartet auf die Entscheidung zur Auslieferung. Sogar die Staatsanwaltschaft hat jedoch angesichts des hohen Strafmaßes und der zu erwartenden, menschenunwürdigen Haftbedingungen Bedenken.

Diese Bedingungen im Budapester Gefängnis kennt auch eine Solidaritätsgruppe von Ilaria S., die von massivem Befall der Zellen mit Ungeziefer, Gewalt durch Wärter und Mitgefangene, einer sechsmonatigen Kontaktsperre sowie einem 23 Stunden währenden Einschluss auf 3,5 Quadratmetern berichtet. In Italien hat sich deshalb ein Bündnis gegen die Auslieferung formiert, das mit großen Demonstrationen und einer Petition auf den Fall aufmerksam macht. Am Wochenende hatte diese bereits 49 000 Unterstützer.

Im Prozess haben Ilaria S., Tobias E. und Anna M. ungarische Verteidiger. Im Auslieferungsverfahren nach Ungarn wird Maja T. von Anwälten aus Deutschland vertreten. Einer von ihnen ist Sven Richwin, der zusammen mit dem Vater von Maja T. am Samstag auf einer Pressekonferenz in Berlin Details zu den Ermittlungen mitgeteilt hat.

Der Anwalt fordert, die Auslieferung nach Budapest abzulehnen und begründet dies mit den ungarischen Haftbedingungen. Der Strafprozess könne auch in Deutschland stattfinden, so die Argumentation. Juristisch wäre das möglich; selbst den Betroffenen in Ungarn vorgeworfene Körperverletzungen könnten in Deutschland verhandelt werden.

Unterstützung kommt aus dem ehemaligen Bündnis »Wir sind alle LinX«, das sich gegen die Verurteilung im ersten Antifa-Ost-Verfahren gegründet hatte. In einem neuen Aufruf fordert eine dreistellige Zahl von Unterzeichnern, auf eine Auslieferung weiterer Beschuldigter nach Ungarn zu verzichten und die dort Angeklagten nach Deutschland zu überstellen. »All dies geschieht zu einer Zeit, in der Faschist:innen europaweit an Land gewinnen, in der auch in Deutschland eine faschistische Partei bald wieder mit einer Mehrheit in Parlamente einziehen könnte und sich mit gut vernetzten Neonazis organisiert, um die Deportation großer Teile der Bevölkerung zu planen. Es muss sich wieder bewusst gemacht werden, welchen Stellenwert Antifaschismus in unserer Gesellschaft haben sollte« heißt es in dem Aufruf.

Am Samstag haben sich erstmals Eltern mehrerer Personen, nach denen in den deutsch-ungarischen Ermittlungen gefahndet wird, zu Wort gemeldet und eine »zu Hetzkampagnen ausartende Berichterstattung« kritisiert: Neben rechtsextremen Online-Plattformen hatte unter anderem die Tageszeitung »Bild« Fotos sämtlicher Verdächtiger veröffentlicht und diese ungeachtet der Unschuldsvermutung als »Hammerbande« denunziert. Das Recherchezentrum Correctiv hat außerdem berichtet, dass der AfD-Abgeordnetenmitarbeiter Mario Müller bei der Weitergabe sensibler Informationen eine Rolle gespielt haben könnte.

Die Elterninitiative fordert, auch ein etwaiges Verfahren gegen die Gesuchten statt in Ungarn in Deutschland durchzuführen. »Mit Haft und Urteil sind schwere psychische und körperliche Haftschäden zu befürchten«, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Deutsche Behörden sind in dieser Richtung bereits aktiv, berichtet Anwalt Richwin und spricht von einer »Drohkulisse«: Die Behörden nutzten die Berichte über die harten Haftbedingungen in Ungarn und setzten die 14 Gesuchten unter Druck mit dem Ziel, einen Deal mit der Staatsanwaltschaft einzugehen und sich zu stellen.

Als »Vermittler« hat sich hierzu das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ins Spiel gebracht. Mehrere Angehörige der Gesuchten seien von dem Geheimdienst in einer konzertierten Aktion aufgesucht und zur Zusammenarbeit bewogen worden, bestätigte diese dem »nd«. Ansprachen seien demnach in Sachsen, Thüringen, Berlin und Hamburg erfolgt, in mindestens einem Fall traf diese eine Frau mit einem Kind in einem privaten Treppenhaus. Keine der Angehörigen sei jedoch auf das Angebot eingegangen.

Verschiedene Strafverteidiger der gesuchten Personen bestätigen die Anwerbeversuche in einer am Samstag veröffentlichten Erklärung. Einer der Anwälte habe sich erkundigt, welche »Unterstützung« das BfV anbiete. Daraufhin habe der Geheimdienst der Generalstaatsanwaltschaft einen Deal vorgeschlagen, den die Verteidiger als »Zusicherung der Verweigerung der Auslieferung nach Ungarn gegen Stellung in Deutschland« beschreiben. Eine Reaktion aus der sächsischen Justiz gebe es aber noch nicht.

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