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Frankreichs Ausländergesetz: Macron kann durchatmen

Das umstrittene Ausländergesetz tritt in modifzierter Form in Kraft

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: 3 Min.

Es war ein Schlüsselvorhaben des Präsidenten. Unmittelbar vor seiner Abreise zu einem Staatsbesuch in Indien hat Präsident Emmanuel Macron das Ausländergesetz gegengezeichnet. Durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist es am Wochenende in Kraft getreten. Doch der jetzt gültige Text ist längst nicht mehr identisch mit der Fassung, die Mitte Dezember mit Mühen im Parlament angenommen worden war. Mit einer am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hat der Verfassungsrat rund 40 Prozent des Gesetzes kassiert, weil es in vielen Punkten der Verfassung widerspricht oder sachfremde Elemente enthält, die in andere Gesetzestexte gehören. Das betrifft 35 der insgesamt 86 Artikel des Ausländergesetzes, das Mitte Dezember vom Regierungslager nur mit Unterstützung der rechten Oppositionspartei der Republikaner (LR) durchs Parlament gebracht werden konnte. Dabei hatte die Regierung in Kauf genommen, dass LR den Gesetzesentwurf wesentlich verschärft hat. Dieses Manöver hatte zu einer schweren Regierungskrise geführt, denn es wurde selbst durch Minister und Abgeordnete vom linken Flügel der Regierungspartei Renaissance verurteilt. Der Gesundheitsminister Aurélien Rousseau war aus Protest zurückgetreten, während die anderen »Dissidenten« im Kabinett bei der jüngsten Regierungsumbildung Mitte Januar entlassen wurden.

Linke Opposition fordert Rückzug des Gesetzes

Die linke Opposition, die Gewerkschaften und zahlreiche Ausländerhilfsorganisationen ziehen aus der Entscheidung des Verfassungsrates die Schlussforderung, dass das Gesetz komplett zurückgezogen werden muss. So meinte Manuel Bompart, der Koordinator der Bewegung La France insoumise, der Spruch des Verfassungsrates habe das Gesetz »total amputiert« und es habe jetzt »keinerlei Legitimation mehr«. Dagegen erklärte Innenminister Gérald Darmanin, der Verfassungsrat habe das Gesetz zwar in Teilen beanstandet, aber im Ganzes gebilligt. Jetzt komme es darauf an, die kritisierten Passagen »nachzubessern« und für die als sachfremd eingeschätzten Teile des Textes andere Wege der Umsetzung zu finden. Letzteres betrifft beispielsweise die Verschärfung der Vorbedingungen für die Zahlung von Sozialhilfeleistungen und für die Genehmigung einer Familienzusammenführung.

Als völlig verfassungswidrig wurde beispielsweise der Passus des Gesetzes gewertet, der jährliche Parlamentsdebatten mit dem Ziel eines Votums über Einwanderungsquoten vorsah. Das Gleiche betrifft die per Gesetz für Nicht-EU-Ausländer vorgesehene Verlängerung der Frist bis zur Gewährung von Wohngeld und andere Arten der Sozialhilfe.

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Innenminister Frankreichs sieht sich bestätigt

Sehr zufrieden sind die Regierung und vor allem Innenminister Gérald Darmanin darüber, dass die Passagen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in ihre Heimat unangetastet bleiben. Genugtuung empfindet die Regierung auch darüber, dass der Paragraf 3 so wiederhergestellt ist, wie er im ursprünglichen Gesetzentwurf enthalten war. Er sichert illegal in Frankreich lebenden Ausländern, die in Branchen mit extremem Personaldefizit arbeiten, das prinzipielle Recht auf Legalisierung ihrer Situation zu. Die Republikaner hatten eine Verschärfung dahingehend gefordert, dass eine solche Legalisierung nur nach Einzelfallprüfung möglich sein und eine Ausnahme bleiben sollte.

Das Ausländergesetz war und ist auch weiterhin in der Öffentlichkeit höchst umstritten. Um das zu demonstrieren und ihrer Forderung nach Rückzug des Gesetzes Nachdruck zu verleihen, haben die linken Oppositionsparteien, die großen Gewerkshaften und zahlreiche Geflüchtetenorganisationen für den 3. Februar zu einem landesweiten Aktionstag aufgerufen.

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