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Streit um Hauptstadtzulage: Freie Träger am langen Arm
Berliner Koalition streitet über die Hauptstadtzulage für Beschäftigte von freien Trägern
Die Entrüstung ist groß. So groß, dass die drei Senatsverwaltungen Arbeit, Finanzen und Bildung am Mittwochnachmittag zu einem Krisentreffen zusammenkommen wollten. Und die Uneinigkeit ist im Senat offenbar ebenfalls groß, das Thema Hauptstadtzulage für Beschäftigte von freien Trägern nicht abschließend geklärt.
Die Hauptstadtzulage ist ein monatlicher Gehaltszuschuss von 150 Euro und wurde im Rahmen des Tarifvertrags für die Beschäftigten der Länder (TV-L) vereinbart. Sie soll die hohen Lebenshaltungskosten ausgleichen. Die Frage, um die die Koalition jetzt streitet und die die Beschäftigten der freien Träger auf die Barrikaden gehen lässt: Wird sie nur Beschäftigten von Landesunternehmen gewährt oder auch jenen, die bei freien Trägern im Auftrag des Landes Berlins Dienste erbringen?
Bereits kurz nach Abschluss des TV-L kamen Fragen auf, für wen die Hauptstadtzulage gilt. Die Abgeordneten Julia Schneider und Stefan Zille (Grüne) befragten den Senat, ob denn die freien Träger mit der Hauptstadtzulage rechnen könnten. Antwort aus der SPD-geführten Sozialverwaltung: Ja, die freien Träger, wenn auch nicht direkt dem TV-L unterlegen, können mit der Refinanzierung von Mehrausgaben, die durch den TV-L enstehen, »einschließlich der Hauptstadtzulage«, rechnen.
Die Rolle rückwärts oder die Fehlkommunikation wurde anhand einer E-Mail von Finanzstaatssekretärin Tanja Mildenberger bekannt, die Anwendungshinweise des TV-L enhält. Darin heißt es: »Unmittelbare Referenzwirkungen auf andere Zielgruppen, insbesondere auf das Personal der Zuschussempfangenden und entgeltfinanzierten Träger, sind somit ausdrücklich nicht vorgesehen.«
Doch die Koalitionspartnerin SPD ging offensichtlich von einem anderen Verfahren aus. Der sozialpolitische Sprecher Lars Düsterhöft erklärte: »Diese Absage an die sozialen Einrichtungen ist mit uns nicht abgestimmt und nach unserer Auffassung im Gesamtkontext des Haushaltsvollzuges zu diskutieren.« Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) sagte, dass die Beschäftigten mit der Zulage gerechnet hätten und der Haushalt genug Geld bereitstelle, um die »Zwei-Klassen-Tariflandschaft« aufzuheben.
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Ein Ergebnis der Senats-Krisensitzung war bis zum Redaktionsschluss nicht bekannt. »Wir erwarten vom Krisengespräch im Senat heute Klarheit und Planbarkeit für die Beschäftigten«, erklärte Stefan Ziller von den Grünen. Statt weiterer »Nebelkerzen« forderte er »gleichen Lohn für gleiche Arbeit«.
Irritiert zeigte sich zudem der Partitätische Wohlfahrtsverband Berlin. Finanzverwaltung und der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner hätten die sogenannte Sozial- und Erziehungszulage (SuE) als Ausgleich für die versprochene Hauptstadtzulage angeführt. Es handle sich aber um zwei unterschiedliche Zulagen. Die Geschäftsführerin Gabriele Schlimper sprach von Ablenkung.
Die Gewerkschaft Verdi, die den TV-L verhandelt hat, weist darauf hin, dass nicht nur die freien Träger von der Hauptstadtzulage ausgenommen sind. Unter die Spaltung würden seit Jahren auch »die Beschäftigten der Hochschulen, den rechtlich eigenständigen Einrichtungen wie dem Technikmuseum oder der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB)« fallen.
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