Fluglärm entsteht konkret

Lärmentgelte am Hauptstadtflughafen BER bestätigt

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Anwohner des Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld dürfte wenig interessieren, ob die über ihre Köpfe hinwegdonnernde Maschine von einem theoretisch leisen Typ ist, wenn praktisch ein ohrenbetäubender Lärm entsteht. Insofern war die bundesweit erstmalige Einführung eines Lärmentgelts, das sich am konkreten Einzelfall orientiert, eine hervorragende Idee.

Damit bemisst sich das von den Fluggesellschaften zu zahlende Lärmentgelt »nicht mehr pauschal an dem von einem bestimmten Flugzeugtyp durchschnittlich erzeugten Maximalschallpegel, sondern an dem bei jedem einzelnen Start und jeder Landung konkret gemessenen Lärm«, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag mitteilte. Demnach gilt: Je größer der Lärm, desto höher das Entgelt.

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Das Gericht musste sich mit der Angelegenheit befassen, weil sich vier Fluggesellschaften juristisch gegen die vom 1. September 2022 bis 31. Dezember 2023 geltende Entgeltordnung des Flughafens gewehrt hatten. Es wies die Klagen ab und ließ keine Revision gegen diese Entscheidung zu. Begründung: Die Neuerung sei geeignet, »einen spürbaren finanziellen Anreiz zum lärmärmeren Fliegen zu setzen«.

So ist es richtig. Appelle nutzen wenig. Gewinnorientierte Unternehmen verstehen am Ende immer nur eine Sprache – die des Geldes. Nur wenn sie einen finanziellen Vorteil sehen, weniger Fluglärm zu verursachen, werden sie handeln. Die Anwohner könnte dies entlasten, auch wenn sie nicht komplett vom Fluglärm befreit werden und der Schallschutz weiterhin viel zu wünschen übrig lässt.

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