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Gerichtsreportage: Es muss nicht immer Knast sein
Lehrreiche Besonderheiten und eine respektable Geschichte aus einer Prozessbeobachtung zu Bagatelldelikten und Armutsbestrafung beim Berliner Gericht
Beginnen wir mit einem Ratespiel. Am 11. Januar 2023 haben in Berlin zwei Gerichtsverhandlungen unmittelbar nacheinander im gleichen Saal bei der gleichen Richterin stattgefunden. In beiden Fällen sind die Angeklagten dreimal bei einem versuchten Ladendiebstahl erwischt worden. Die Ware ist jeweils im Geschäft verblieben, es ist kein Schaden entstanden. Beide stehen erstmals vor Gericht, sind nicht vorbestraft. Sie gestehen die Tat und entschuldigen sich in der laufenden Verhandlung.
Das erste Verfahren läuft gegen eine deutsche Staatsbürgerin: Die Lehrerin hat 3400 Euro Nettoeinkommen. Sie hat bei Edeka beim ersten Mal Süßwaren und Hackfleisch, beim zweiten Mal Fisch und Wurst sowie bei einem dritten Mal Fleisch im Wert von etwa 36 Euro eingesteckt, ohne zu bezahlen. Gegen einen georgischen Staatsbürger, der auf Grundleistungen angewiesen ist und monatlich knapp 400 Euro erhält, wird das zweite Verfahren geführt. Er hat bei Galeria Kaufhof, Decathlon und Deichmann versucht, sich ein neues Paar Schuhe zu besorgen. 49,99 Euro hätten die Deichmann-Schuhe gekostet. Nun die Frage: Welche Urteile wurden in den beiden Verfahren gefällt?
Für den im Kaukasus geborenen, arbeitslosen Angeklagten fordert die Anklägerin in ihrem Schlussvortrag aufgrund der »hohen Tatwerte«, gemeint ist der Wert der Schuhe, eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 15 Euro, insgesamt 2700 Euro. Die Lehrerin müsste bei dieser Höhe – 180 Tagessätze zu dem an ihr Einkommen angepassten Satz von 110 Euro – knapp 20 000 Euro zahlen. Unschwer zu erahnen: Es kam anders.
Die angeklagte Lehrerin ist gleich zu Beginn eloquent aufgetreten. Das ist nicht üblich an dieser Außenstelle des Amtsgerichts Tiergarten, hier am Tempelhofer Damm, wo hauptsächlich gegen sozial benachteilige Menschen verhandelt wird. Als sie die Höhe ihrer monatlichen Einkünfte nennt, wird erstaunt aufgemerkt. Gutverdienende stehen hier nur äußerst selten vor Gericht. Ihre bevollmächtigte Rechtsanwältin führt dann in der Verhandlung aus, die Anklage habe Wirkung gezeigt, sei ein »heilsamer Schock« gewesen, ihre Mandantin sei geläutert. Sie regt eine Einstellung des Verfahrens an – mit der Auflage einer Zahlung an eine gemeinnützige Organisation. Die Staatsanwaltschaft ist einverstanden, man einigt sich auf 500 Euro. Das Verfahren wird ohne Urteil eingestellt.
Das Urteil in der darauffolgenden Verhandlung gegen den georgischen Arbeitslosen fällt dagegen verhältnismäßig hart aus: Fünf Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Es ist leicht zu bemerken: Wer reich ist, kommt bei Gericht gut weg, wer dagegen arm ist, dem droht Knast.
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Ersatzfreiheitsstrafe ist keine Lösung
Ob diese Einzelfälle verallgemeinerbar sind und man von Klassenjustiz sprechen kann, lässt sich nicht belegen. In keiner anderen der 100 besuchten Verhandlungen in Tempelhof war eine so gutverdienende Person angeklagt. Das Ergebnis der Verhandlung, die Einstellung gegen Zahlung an eine gemeinnützige Organisation, gehört jedenfalls zu den seltenen Ausnahmen.
In über 90 Prozent der verhandelten Verfahren kommt es zu Verurteilungen. In diesem Gerichtssaal am Tempelhofer Damm nimmt also alles seinen Anfang. Hier werden die Urteile gefällt über Angeklagte, die versucht haben, Lebensmittel im Supermarkt zu stehlen oder die den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrschein genutzt haben. Mit ihren ohnehin sehr geringen Einkünften müssen sie nun noch eine Strafe abbezahlen und haben dadurch noch weniger Geld. Und wenn sie ihre Geldstrafe nicht zahlen können, müssen sie eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen. Jedes Jahr werden deshalb in Deutschland über 50 000 – vor allem ärmere – Menschen inhaftiert.
Das wird als Problem erkannt. Deshalb gibt es Initiativen wie freiheitsfonds.de, die Betroffenen finanziell helfen, oder die Anregung der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers aus dem vergangenen Jahr, die Tagessatzhöhe für Mittellose auf fünf Euro zu senken. Noch weiter geht die von der Linksfraktion 2023 im Bundestag vorgeschlagene Orientierung am Einbußeprinzip, das eine Geldstrafe vorsieht, die neben der Lebensführung beglichen werden kann. Bei Personen, die am Existenzminimum leben, können dies auch sehr geringe Beträge ab einem Euro pro Monat sein.
Zu den Reformen gehören auch die 2023 vom Bundestag beschlossene Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafen und die angestrebte Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein durch Streichung des im Nationalsozialismus eingeführten Paragrafen 265a StGB. Aber all das wird nichts Grundsätzliches daran ändern, dass weiterhin mittellose Menschen wegen Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl verurteilt werden. Die Armutsbestrafung – wie sie kritisch genannt wird – geht weiter.
Läden und Verkehrsbetriebe
Neben dem Gesetzgeber könnten auch die Geschäfte und Verkehrsgesellschaften einen anderen Umgang finden. Bei allen Diebstahlversuchen konnte die Ware weiter verkauft werden. In keinem der Fälle erlitt der Laden ein Verlust. Im Gegenteil, manchmal zahlen die auf frischer Tat Ertappten eine »Vertragsstrafe«, auch »Fangprämie« genannt, bei Edeka in Höhe von 100 Euro, bei Rossmann 75 Euro. Die Geschäfte könnten nach dieser Zahlung von einer Anzeige absehen und damit weiteres Unheil verhindern. Das tun sie aber oft nicht. So kommt es zu einer Anklage, einem Prozess und einer zweiten Geldstrafe, dieses Mal durch ein gerichtliches Urteil.
Über das Berliner Neun-Euro-Ticket für Sozialleistungsbeziehende sind die wenigsten der Angeklagten informiert, die bei einer Ticketkontrolle erwischt wurden. Sie legen stattdessen dem Gericht auf Nachfrage oft ein teureres Monatsticket, auch mal ein überteuertes Touristenticket oder mehrere Einzelfahrscheine vor und belegen damit, dass sie inzwischen nicht mehr ohne Fahrschein fahren. Mit dem Kauf dieser kostspieligen Tickets schenken sie der BVG Geld, weil sie die günstigste Ticketvariante offensichtlich nicht kennen oder die für das Sozialticket notwendige Beantragung einer Kundenkarte für sie zu kompliziert ist.
Aus der Zeit des bundesweit gültigen Neun-Euro-Tickets von Juni bis August 2022 gab es übrigens so gut wie keine Anklagen. Die Anklagen wegen »Erschleichens von Leistungen«, wie sich dieser Straftatbestand nennt, konzentrierten sich auf die Monate bis Mai und dann wieder ab September 2022. Unabhängig davon, ob in der Zeit auch weniger Kontrollen stattfanden, weist dieses Phänomen womöglich auf einen Ausweg aus der Misere: Ein öffentlicher Personennahverkehr mit einem bekannten, preisgünstigen und einfach zu erwerbenden Monatsticket könnte solche Anklagen und Verurteilungen reduzieren.
Lehrreiche Ausnahme: Ein Freispruch
Der einzige Freispruch, den es in den 100 besuchten Verhandlungen gab, verdient eine Würdigung. Es ist ein besonderer Gerichtstermin. Herr G. erscheint an diesem Januarmorgen mit seinem gesetzlichen Betreuer und seinem Rechtsanwalt. Außerdem sind drei Zeugen geladen: zwei BVG-Kontrolleure und die Schwester des Angeklagten. So viele Beteiligte gibt es selten bei einem Verfahren hier am Tempelhofer Damm.
Der 1989 geborene G. hat einen Hauptschulabschluss. Er bezieht Bürgergeld und bemüht sich gerade um einen Job als Landschaftsgärtner auf einem Friedhof. Diesen würde er gerne ausüben, sagt er, weil er nicht mit Menschen klarkomme und an diesem Arbeitsort wenig Kontakt mit ihnen hätte. Seit seinem 19. Lebensjahr hat er einen gesetzlichen Betreuer, weil – so formuliert es G. – er selbst »nicht gut mit Geld umgehen« könne. »Ich vergesse sehr viel«, gibt er zu.
Um seine Finanzen kümmert sich ein Betreuer. Dieser hat errechnet, dass G. nach Abzug seiner laufenden Kosten – beispielsweise Strom – im Monat noch 280 Euro zur Verfügung hat. Davon muss G. noch eine Strafe in monatlichen Raten von 50 Euro abzahlen. Somit bleiben weniger als 60 Euro pro Woche für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und andere persönliche Bedürfnisse. Das ist die Lebensrealität vieler hier Angeklagter.
In den vergangenen 18 Monaten wurde er dreimal in Berliner U- und Straßenbahnen ohne Fahrschein angetroffen. Er hat jedoch seit zwei Jahren durchgehend eine Monatskarte, berichtet sein Betreuer, diese aber offenbar nicht mitgeführt. Warum er sie dann nicht nachträglich bei der BVG vorgelegt habe, fragt der Richter. »Das kostet auch sieben Euro Bearbeitungsgebühr«, antwortet der Betreuer. Sieben Euro zahlen sei besser als ein Strafverfahren, kommentiert der Richter. »So weit hat Herr G. nicht gedacht«, meint der Betreuer.
Die beiden geladenen Zeugen der BVG können sich aufgrund ihrer zahlreichen Fälle erwartungsgemäß an den Angeklagten nicht erinnern – und damit auch nicht an seine Äußerungen, warum er bei der Kontrolle kein Ticket dabei hatte.
Seine jüngere Schwester, Büroangestellte in Berlin, berichtet im Zeugenstand, dass er einen gültigen Fahrschein hatte: »Seit Oktober vor jetzt über zwei Jahren kaufe ich für ihn die Monatskarten. Er holt sie sich bei mir ab oder wir kaufen zusammen eine.« Warum sie das tue, fragt der Richter nach. »Soll ich ehrlich sein? Dummheit. Er ist verplant und verpeilt. Er vergisst sein Portemonnaie. Er weiß nicht, welcher Wochentag ist. Wir arbeiten daran, es wird besser.« Wenn sie mit ihm weggeht, frage sie ihn immer: »Handy, Schlüssel, Portemonnaie – hast du alles dabei?«
Vorbildliche geschwisterliche Hilfe
So unterstützt sie ihn seit über zwei Jahren. Anlass waren seine letzte Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein und ihre Feststellung, dass er aus dem Teufelskreis ohne Hilfe nicht allein herauskommen kann. Da er nachweislich einen Fahrschein hatte, beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidiger einen Freispruch. Der Richter folgt den Plädoyers.
Das Beispiel zeigt, dass eine verbindliche und regelmäßige Unterstützung mehr helfen kann als wiederholte Strafanzeigen und gerichtliche Strafen. Diese Schwester, die sich ihres schusseligen Bruders angenommen hat, ist die einzige Heldin in all den überwiegend traurigen Gerichtsgeschichten vom Tempelhofer Damm. Sie kümmert sich beispielgebend um ihren Bruder, hat ihm vermutlich den guten Betreuer besorgt und nach der erneuten Anklage auch den souveränen Rechtsanwalt.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind hier jedoch die Ausnahme: Weniger als zehn Prozent der Angeklagten werden anwaltlich vertreten. Nur wegen eines solchen Rechtsbeistands kam es in den 100 beobachteten Fällen überhaupt zu Verfahrenseinstellungen, die äußerst selten sind – wie im Beispiel der Lehrerin. Ohne juristische Verteidigung ist eine Verurteilung so gut wie sicher.
Der erste Teil dieser zweiteiligen Reportage erschien am 6. April in »nd.Die Woche«. Ein Kommentar des Geschäftsführers des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), Lukas Theune, zu diesen Verfahren ist ebenfalls erschienen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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