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Neuer Polizeivertrag mit der Schweiz

Ab 1. Mai auch Gefahrenabwehr und Eintreiben von Bußgeldern im Nachbarstaat erlaubt

Die Bundesrepublik hat mit allen Anrainern Polizei- und Justizverträge geschlossen. Viele der grenzüberschreitenden Regelungen werden nun ausgeweitet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181879.grenzueberschreitende-kooperation-neuer-polizeivertrag-mit-der-schweiz.html

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