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Flucht aus Afghanistan: Unter Vorbehalt
Eine Afghanin will ihre Schwester nach Deutschland nachholen. Die Aussicht auf ein humanitäres Visum war gut. Doch dann kam alles anders
Ich brauche dringend Hilfe, ich kann das nicht allein schaffen», schreibt Nadia Naseri1 auf Whatsapp, denn akut von Obdachlosigkeit bedroht zu sein, ist nicht ihre einzige Sorge. Momentan hangelt sie sich mit privaten Spenden, die ihre Unterkunft finanzieren, von Tag zu Tag. Vor etwa sechs Wochen hat sie ihr erstes Kind per Notkaiserschnitt zur Welt gebracht; einen gesunden Jungen. Mit der Geburt tickte schon die Zeit, denn ihr war gesagt worden, sie könne in der von Deutschland finanzierten Unterkunft nur bis zwei Wochen nach Niederkunft bleiben. Bereits das war ein Entgegenkommen aus Kulanz, hieß es.
In unterschiedlichen Gästehäusern und Hotels in Pakistan leben, von der GIZ, einer deutschen Organisation der Entwicklungszusammenarbeit, betreut und von Deutschland bezahlt, Afghan*innen, die Aussicht auf ein humanitäres Visum haben. Eigentlich hätte Naseri bereits im Januar ausziehen müssen, als ihre Aufnahmezusage, also das Zugangsticket zum Visumverfahren als anerkannte Gefährdete, aufgehoben wurde. Naseri ist dankbar für diese Unterstützung: «Sicher versorgt zu sein während meiner Schwangerschaft, war mein Rettungsanker in diesem Meer aus Unsicherheit.» Die Unterkunft sei simpel eingerichtet, biete aber alles, was man zum Leben brauche. Besonders möchte sie hervorheben, dass sie sich absolut sicher gefühlt habe, dafür sei sie enorm dankbar.
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Denn Nadia Naseri war im siebten Monat schwanger, als sie die Nachricht erreichte, die alles veränderte: schwanger – und allein in Pakistan. Sie hatte gehofft, bald zu ihrer Schwester und ihren Eltern nach Deutschland ausreisen zu dürfen, wartete auf den Termin für das Sicherheitsinterview, das alle Afghan*innen seit Juli 2023 auf dem Weg zum humanitären Visum durchlaufen müssen.
Doch am 16. Januar erreicht sie statt eines Termins eine E-Mail, die diese Hoffnung zerschlägt: Nach erneuter Prüfung habe das Innenministerium festgestellt, dass doch keine Gründe für eine Aufnahmezusage gegeben seien, steht da zu lesen, ein Standardtext, der nicht nur sie erreicht. Der Autorin liegen mehrere solcher Mails vor, die sich nur in Namen und den Daten unterscheiden. Innerhalb weniger Tage soll Naseri die deutsche Unterkunft verlassen, Deutschland sei nun nicht mehr für sie verantwortlich. Näher erklärt wird diese Entscheidung nicht, auch nicht auf Nachfrage. Immerhin kann ihr Bitten erwirken, dass sie nicht sofort, sondern erst nach der Geburt ihres Kindes die Unterkunft verlassen muss.
Erst wenige Monate zuvor, Ende September 2023, hatte Nadia Naseris Vater die frohe Nachricht erhalten, dass auch seine Tochter in Deutschland aufgenommen werde. Eine solche Aufnahme bedeutet den Zugang zum deutschen Visumverfahren, die konkrete Aussicht auf ein humanitäres Visum. Mit der Aufnahmezusage erkennt Deutschland die besondere persönliche Gefährdungslage an. Die Einreise nach Deutschland ist derzeit für gefährdete Afghan*innen ausschließlich über Pakistan möglich, weil dort die deutsche Botschaft die Visumanträge bearbeitet und zusätzliche Sicherheitsbefragungen durchgeführt werden.
Doch eben diese Anerkennung ist nun nichtig. Ein Pressesprecher des Innenministeriums möchte trotz Vorliegen einer Vollmacht, in der die Betroffene ausdrücklich erklärt, dass die Autorin Einblick in ihre persönlichen Daten nehmen darf, nicht auf den Einzelfall eingehen; stattdessen antwortet er allgemein: «Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Aufnahmen im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan stets unter dem Vorbehalt stehen, dass sich im weiteren Verfahren keine Erkenntnisse ergeben, die gegen eine Aufnahme sprechen, und das Visumverfahren erfolgreich durchlaufen wird.» Neue oder weitere Erkenntnisse könnten sich beispielsweise auch im Zuge der Vorsprache für ein Visum ergeben. In Naseris Fall hatte bisher kein Gespräch stattgefunden. «Ich war nur einmal auf der Botschaft, um meine biometrischen Daten erfassen zu lassen», schildert sie. Eine Befragung habe nicht stattgefunden.
Weiter erklärt der Sprecher: «Eine Berücksichtigung von Nichtkernfamilienmitgliedern – unter anderem volljährige Kinder der Hauptperson – ist bei Vorliegen härtefallbegründender Umstände im Einzelfall möglich.» Maßgeblich hierfür könnten ein individuelles Abhängigkeitsverhältnis oder eine abgeleitete Gefährdung von der Hauptperson sein: «Liegen diese Kriterien nicht (mehr) vor, kann eine Aufnahme dieser Personen nicht (mehr) erfolgen.»
Naseri versteht nicht, was sich an ihrem Leben zum Guten geändert haben soll, um diese Begründung zu rechtfertigen. Naseri hatte geheiratet – aus dieser Ehe stammt auch das Kind, das nun in Pakistan geboren wurde. Schweren Herzens hatte sich das Ehepaar entschieden, dass sie alleine vorausgehen werde: «Es war ein Wirbelwind aus Gefühlen, als ich erfuhr, dass ich nach Deutschland gehen könnte.» Sie habe gewusst, dass sie zunächst von ihrem Ehemann getrennt leben würde, da die Aufnahmezusage explizit nur für sie galt. Zu diesem Schritt hätten sie sich jedoch gemeinsam entschieden: «Er hat mich dabei unterstützt. Die Schritte zur Ausreise haben wir gemeinsam unternommen, auch wenn es wirklich nicht einfach war, meinen Ehemann unter dem Talibanregime zurückzulassen.» Sie habe sich an die Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft geklammert, dass sie eines Tages in einem stabileren und sichereren Umfeld würden zusammenleben dürfen.
Naseri blickt auf ihr Leben in Afghanistan zurück: Schon vor den Taliban, sagt sie, hatten Frauen dort kein Leben: «Vielleicht hat deine Familie dich unterstützt, dass du eine gute Bildung bekommen hast, aber die Gesellschaft und Regierung haben Frauen nie wirklich gefördert.» Sie sei in Herat aufgewachsen, wo sie ihren Schulabschluss gemacht habe, später einen Bachelor. «Ich hatte viele Träume, unter anderem meinen Masterabschluss zu machen und eine Stiftung aufzubauen, die Frauen unterstützt. Doch die Rückkehr der Taliban hat alle meine Träume zerschlagen», führt sie aus. Trotz aller Herausforderungen habe sie immer auch Hobbys gehabt: Fahrradfahren, Bücher, anderen etwas beibringen und mit Kindern spielen.
«Ich hatte ein normales Leben, arbeitete zwar in einer männerdominierten Umgebung, aber ich habe mein Glück darin gefunden, Mädchen das Fahrradfahren beizubringen, Straßenkindern zu helfen und für eine gute Organisation zu arbeiten», sagt sie. Doch ihr Leben wurde zu einem Albtraum, als die Taliban kamen. «Nicht nur die Pläne für mich, sondern auch die der Teenagerinnen, die ich unterstützt habe, lösten sich in Luft auf.» Auf einmal musste sie zu Hause bleiben, ihr Leben bestand aus Kochen und Putzen. «Ich fühlte mich verloren, wusste nicht, wie ich die Scherben meiner selbst aufsammeln sollte», erinnert sie sich und betont: «Nichts ist schlimmer, als sich hoffnungslos und unerwünscht zu fühlen, nur weil man eine Frau ist. Besonders wenn man nie die Wahl hatte, in diesem Land geboren zu werden oder eine Frau zu sein.»
Erst vor Kurzem haben die Taliban angekündigt, Frauen wieder öffentlich zu steinigen – etwa für das Vergehen des Ehebruchs, das in einem Land, in dem unabhängige Gerichte und die Struktur der Staatsanwaltschaft komplett abgeschafft wurden, sehr frei ausgelegt werden kann.
Nadia Naseris Schwester Foawziah lebte schon vor der Machtübernahme der Taliban in Berlin. Sie ist mit einem Stipendium dorthin gekommen, um zu promovieren. Als sich die Lage in ihrem Heimatland ändert, versucht sie alles, um ihrer Familie zu helfen. «Es ist schmerzhaft zu sehen, dass afghanische Leben so wenig wert zu sein scheinen. Sonst wäre meine Schwester, die alle Bedingungen erfüllt, doch längst hier in Sicherheit.» Sie habe die Versprechen der deutschen Regierung nach der Machtübernahme der Taliban verfolgt. Da habe es immer wieder geheißen, Deutschland werde besonders gefährdeten Menschen helfen und wichtige Unterstützung leisten. «Ich weiß nicht, ob wir einfach vergessen wurden oder ob alle denken, wir Afghan*innen können uns selbst verteidigen», schließt sie bitter.
Die einzige Hoffnung, die sie noch habe, liege derzeit darin, Verpflichtungsgeber für ihre Schwester zu finden. Denn das Land Berlin bietet als einziges Bundesland in Deutschland ein noch laufendes Landesaufnahmeprogramm für Afghan*innen an, allerdings müsste hier der Lebensunterhalt von Unterstützer*innen in Deutschland gesichert werden. Familie Naseri selbst kann das nicht leisten.
Um das Unglück komplett zu machen, sind die Eltern, die eigentlich das verbriefte Recht haben, sich in Deutschland aufzuhalten, bei einem Besuch bei einer weiteren Tochter im Iran dort stecken geblieben. Der Familienvater hatte einen Herzinfarkt, die Ärzte haben ihn für nicht reisefähig erklärt.
1 Name auf Wunsch geändert
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