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Nicht unsittlich viel Geld fürs Nichtstun

Gekündigte RBB-Direktorin bekommt gute Rente, aber bis dahin kein sattes Übergangsgeld

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beschneidet die üppigen Versorgungsansprüche von Ex-RBB-Direktorin Susann Lange. Das Urteil vom Dienstag lässt keine Revison beim Bundesarbeitsgericht zu.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183432.rbb-skandal-nicht-unsittlich-viel-geld-fuers-nichtstun.html

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