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Nicht unsittlich viel Geld fürs Nichtstun
Gekündigte RBB-Direktorin bekommt gute Rente, aber bis dahin kein sattes Übergangsgeld
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beschneidet die üppigen Versorgungsansprüche von Ex-RBB-Direktorin Susann Lange. Das Urteil vom Dienstag lässt keine Revison beim Bundesarbeitsgericht zu.
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