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Berlin: Bubatz-Behördenchaos
Senat und Bezirke streiten sich über Zuständigkeit für Cannabis-Clubs
Berlins Kiffer müssen sich weiter gedulden: Obwohl es nach dem bundesweiten Cannabisgesetz eigentlich seit Monatsbeginn möglich sein sollte, dass Anbauvereinigungen – sogenannte Cannabis-Clubs – Anträge auf den legalen Anbau des grünen Rauschmittels stellen können, ist noch völlig offen, wer für die Genehmigung zuständig ist. Zu Monatsbeginn hatte die Gesundheitssenatsverwaltung erklärt, dass die Bezirksämter als »Auffangzuständigkeit« für die Genehmigung der Anträge zuständig ist. Dies soll, so die Gesundheitsverwaltung, auch langfristig gelten.
Die Bezirksämter jedoch sehen sich dieser Aufgabe nicht gewappnet. »Mit Sorge beobachten die Bezirke die öffentlich geäußerten Pläne, die Zuständigkeit in den Bezirken zu verankern«, heißt es in einem Brief, mit dem sich die Bezirke an die Senatsverwaltung unter Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) wenden. Mit Ausnahme von Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf wurde der Brief von allen Gesundheitsstadträten in den Bezirken unterschrieben.
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Den Bezirksämtern fehle demnach sowohl das Personal als auch die Expertise, um die Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Bezirke äußern zudem grundsätzliche Bedenken gegen eine dezentrale Lösung: »Der Koordinationsaufwand für den aus Sicht der Bezirke notwendigen einheitlichen Vollzug des Bundesgesetzes wäre enorm und von unnötigen Herausforderungen geprägt«, heißt es in dem Brief, der »nd« vorliegt. Stattdessen solle diese »gesamtstädtische Aufgabe« von einer zentralen Stelle, die etwa beim Landesamt für Gesundheit und Soziales angebunden werden könnte, übernommen werden.
Ein »absurder Gedanke« sei es, dass die bezirklichen Gesundheitsämter die Aufgabe übernehmen könnten, sagt Carolin Weingart (Linke), Gesundheitsstadträtin in Treptow-Köpenick. In ihrem Gesundheitsamt, in dem etwa 130 Mitarbeiter beschäftigt sind, gebe es schlicht niemanden, der die nötige Kompetenz mitbringe, um die Genehmigungsverfahren durchzuführen. Denn bislang kümmere sich das Gesundheitsamt um Themen wie Suchtprävention oder Infektionsschutz – die Genehmigung und Kontrolle von Abgabestellen für legale Rauschmittel gehöre nicht dazu. »Das ist unschlüssig«, so die Bezirkspolitikerin.
Neue Stellen im Gesundheitsamt zu schaffen und passende Mitarbeiter zu finden, sei zeitaufwendig, so Weingart. Sie wünscht sich, dass die Genehmigungsprozesse in Landesbehörden behandelt werden. »So wie es in 14 anderen Bundesländern auch gehandhabt wird.« Sollte die Verantwortung am Ende doch bei den Bezirken liegen, sollte ihnen zumindest entsprechendes Personal zugewiesen werden, so Weingart. Sie will die Schuld für das Behördenchaos aber nicht allein dem Senat geben. »Die Vorgaben im Cannabisgesetz waren von vornherein unklar«, sagt Weingart. Entsprechende Bedenken der Bundesländer habe die Bundesregierung nicht aufgegriffen.
Unterstützung für eine zentrale Lösung kommt auch aus der Opposition: »Das Cannabisgesetz ist klar«, sagt Vasili Franco, Sprecher der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus für Drogenpolitik. »Das Land ist für die Umsetzung in der Pflicht.« Der Senat entziehe sich seiner Verantwortung. »Jetzt zwölf Doppelstrukturen in den Bezirken aufzubauen, ist Quatsch«, sagt Franco. Bei der Gesundheitsverwaltung liege die größte Kompetenz für das Thema. Wichtig sei, dass die Genehmigungsverfahren »zügig und bürokratiearm« ablaufen.
Franco stört vor allem, dass sich die Umsetzung des bereits vor drei Monaten in Kraft getretenen Cannabisgesetzes weiter verzögert. »Es ist ein Skandal, dass das Land Berlin es nicht schafft, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen«, sagt er. Er spricht von einer »mutwilligen Verzögerung« der Genehmigungsprozesse. Betroffen sei davon nicht nur die Frage der Zuständigkeiten, sondern auch die Rechtsverordnung, die vom Senat erlassen werden muss. Dort sollen etwa die Regeln für Cannabis-Clubs und Dokumentationspflichten geregelt werden.
Auf »nd«-Anfrage erklärt ein Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung, dass inzwischen ein Entwurf für die Verordnung vorliege. An dem Vorhaben, die Genehmigungsverfahren auf Bezirksebene zu verlagern, hält die Senatsverwaltung demnach fest. Offene Fragen sollen im Austausch mit den Bezirksämtern geklärt werden. »Dazu gehören auch Fragen der Finanzierung und des benötigten Personals für diese Aufgaben«, so der Sprecher. Die Zeit, die der Bundesgesetzgeber den Ländern für die Umsetzung des Cannabisgesetzes gegeben habe, sei angesichts der völlig neuen Augabe »mehr als ambitioniert« gewesen. Entsprechende Mahnungen seien nicht gehört worden.
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