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Grundrechte gelten auch für Straftäter
Matthias Monroy zu Grenzkontrollen bei Sportereignissen
Freizügigkeit ist eine der größten Errungenschaften der EU und in der Grundrechtecharta verankert. Wer, um Straftäter zu fangen, Binnengrenzkontrollen gutheißt, will also die EU-Verfassung brechen, meint Matthias Monroy.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183723.binnengrenzkontrollen-grundrechte-gelten-auch-fuer-straftaeter.html
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