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Harte Welt
Die »Junge Welt« scheitert vor Gericht mit einer Klage gegen das Bundesinnenministerium
Eine Klage der Tageszeitung »Junge Welt« gegen die Bundesrepublik Deutschland ist am Donnerstag vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Die in Berlin erscheinende Zeitung hatte dagegen geklagt, im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums als »linksextremistisch« bezeichnet und auf dieser Grundlage nachrichtendienstlich beobachtet zu werden. Die »Junge Welt« wollte, dass dieser Eintrag aus allen Verfassungsschutzberichten gelöscht wird. Die Bezeichnung »linksextremistisch« sei, so die »Junge Welt« in einer Sonderausgabe zum Thema, nicht nur geschäftsschädigend, sondern widerspreche auch der Presse- und Meinungsfreiheit.
Aus Sicht des Gerichts gibt es keinen Anlass, dem Bundesinnenministerium eine weitere Verbreitung der Berichte zu untersagen (Az.: VG 1 K 437/21). Das Gericht beschied, dass die Klage der »Jungen Welt« nur teilweise zulässig gewesen sei: Für die Jahre vor 2017 habe die Beklagte – das heißt die Bundesrepublik – nicht mehr mit einer Klage rechnen können. Die Aussagen der weniger weit zurückliegenden Verfassungsschutzberichte wurden für zutreffend befunden: Es stimme, dass die »Junge Welt« eine kommunistisch-sozialistische Gesellschaftsordnung nach marxistisch-leninistischem Vorbild anstrebe, auch wenn die Zeitung dies vor Gericht abgestritten habe.
In der Verhandlung war von Seiten der »Jungen Welt« darauf hingewiesen worden, dass man zwischen den Begriffen »Marxismus«, »Leninismus« und »Kommunismus« präzise unterscheiden müsse und es innerhalb dieser Weltanschauungen beziehungsweise Denkrichtungen viel Interpretationsspielraum gebe. Die Richter kamen außerdem zu dem Schluss, dass es enge personelle Verflechtungen zwischen der Zeitung, der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und dem sogenannten linksextremen Milieu gebe und dass dieser Umstand die umstürzlerischen Absichten der Zeitung bestätige. Die »Junge Welt« sei entgegen ihrer Selbstbeschreibung vor Gericht mehr als ein Informationsmedium, sie »mobilisiere« für politische Aktionen, es gehe ihr dabei um den Klassenumsturz. Die Zeitung hatte argumentiert, dass auch bürgerliche Zeitungen ihre Klientel »mobilisierten«. Die »Junge Welt« will mit ihrer in erster Instanz abgewiesenen Klage notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Das könnte teuer werden: der Streitwert wurde auf 115 000 Euro angesetzt.
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