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- Kommentar zur Repression gegen die Klimabewegung
Die Rechtsprechung wird radikaler, nicht die Klimabewegung
Anton Benz über die Rekordstrafen gegen Klimaaktivisten
Man muss kein Fan von Straßenblockaden sein, um die jüngsten Urteile gegen Klimaaktivist*innen selbst zu verurteilen. Zwischen vier und fünf Jahren Haft für Mitglieder der britischen Umweltschutzgruppe Just Stop Oil, 16 Monate ohne Bewährung für Miriam Meyer von der Letzten Generation – es sind die jeweils längsten Haftstrafen, die gegen Menschen aus den beiden Gruppen verhängt wurden. Wenn es so weitergeht, wird es dabei nicht bleiben.
Denn die Urteile sind nicht Ausdruck einer sich radikalisierenden Klimabewegung, sondern vielmehr einer Rechtssprechung, die immer radikalere Urteile fällt. In Berlin setzte der Richter allein für eine Straßenblockade die Strafe auf zehn Monate an. Die bisher höchste Gesamtstrafe für Aktionen mit der Letzten Generation betrug acht Monate, ausgesetzt zur Bewährung.
Zudem greifen die Regierungen den Gerichten mit neuen Gesetzen unter die Arme. Das Strafmaß in England fällt unter anderem so gravierend aus, weil für solche Fälle ein Gesetz wegen »Verschwörung zur Erregung öffentlichen Ärgernisses« verabschiedet wurde. Die Bundesregierung beschloss diese Woche als Reaktion auf die Flughafenproteste der Letzten Generation ein neues »Luftsicherheitsgesetz«. Aktuell sieht es leider ganz danach aus, als könnten demnächst – was das Strafmaß angeht – auch hierzulande britische Verhältnisse herrschen.
Mit Verweis auf die »öffentliche Sicherheit« das Recht auf friedlichen Protest einschränken, statt diesen als Anlass zu nehmen, durch Klimaschutz wirklich etwas für die öffentliche Sicherheit zu tun – was für eine glorreiche Idee!
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