US-Militär lagert Streumunition in Rheinland-Pfalz

Deutschland könnte gegen Oslo-Abkommen zur Ächtung von Streumunition verstoßen

Streumunition – hier ein spanisches Modell – kann Dutzende oder Hunderte kleine Sprengkörper enthalten, die nach einer Nicht-Explosion jahrelang gefährlich bleiben.
Streumunition – hier ein spanisches Modell – kann Dutzende oder Hunderte kleine Sprengkörper enthalten, die nach einer Nicht-Explosion jahrelang gefährlich bleiben.

Die US-Armee lagert im Munitionsdepot Miesau (Rheinland-Pfalz) Streumunition, die nach dem Oslo-Abkommen in Deutschland verboten ist. Dies berichten die ARD-Magazine »Panorama« und »STRG_F« unter Berufung auf die US-Armee. Die Munition soll an die Ukraine geliefert werden.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erklärte auf Nachfrage der beiden Medien, nichts über die Lagerung und den Transport der Streumunition zu wissen. Ein Sprecher der US-Armee bestätigte jedoch schriftlich die Lagerung der Streumunitionstypen M864 und M483A1 sowie eine Koordination aller Munitionsbewegungen mit dem Deutschen National Movement Control Center (NMCC), das demnach über die Vorgänge informiert sei.

Das Verteidigungsministerium betont, die Bundeswehr habe keine spezifischen Informationen über die Munitionssorten habe, sondern nur eine grobe Klassifizierung. »Ein Rückschluss auf spezifische Munitionssorten kann daraus nicht gezogen werden«, sagte ein Sprecher. Doch die US-Armee erklärte gegenüber »Panorama« und »STRG_F«, dass das NMCC eine genaue Dokumentation des Inhalts der Ladungen erhalte.

Streumunition ist wegen ihrer gefährlichen Auswirkungen auf Zivilisten geächtet. Ihre Hülle öffnet sich und setzt je nach Modell Dutzende oder Hunderte tödliche Mini-Bomben frei. Diese »Submunition« kann wahllos treffen und auch, wenn sie nicht explodiert ist, nach Jahren noch tödlich sein. Laut der Organisation Handicap International wurden von den 60er Jahren bis 2022 fast 25 000 zivile Opfer von Streumunition registriert.

Sollte die Bundesregierung Kenntnis über die Lagerung und den Transport der Streumunition haben, könnte dies einen Verstoß gegen das Oslo-Abkommen darstellen. Deutschland hat das Abkommen 2008 unterzeichnet und 2009 in nationales Recht umgesetzt. Es verbietet die Lagerung und den Transport von Streumunition. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigte im August 2023 in einem Gutachten, dass ein Transitverbot für Streumunition über deutsches Territorium besteht.

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