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Weniger verlorene Stimmen
Bundesverfassungsgericht kippt Streichung der Grundmandatsklausel im Wahlrecht
Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition ist in wesentlichen Teilen grundgesetzkonform. Allerdings muss die Grundmandatsklausel erhalten bleiben, solange die Fünf-Prozent-Hürde steht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184125.wahlrechtsreform-in-karlsruhe-weniger-verlorene-stimmen.html
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