Bundesinnenministerium will Gesetz für Stichwaffen verschärfen

Grüne begrüßen Vorschlag für »Abwrackprämie«

  • Lesedauer: 3 Min.
Ein Bundespolizist zeigt am Hauptbahnhof in Bremen sichergestellte Messer. Faeser erwägt, das Mitführen derartiger Stichwaffen im öffentlichen Nahverkehr zu verbieten.
Ein Bundespolizist zeigt am Hauptbahnhof in Bremen sichergestellte Messer. Faeser erwägt, das Mitführen derartiger Stichwaffen im öffentlichen Nahverkehr zu verbieten.

Berlin. Das Bundesinnenministerium will das Waffenrecht in Deutschland verschärfen und damit den »Schutz der Bevölkerung vor Missbrauch von Waffen und Messern« verbessern. »Hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf«, sagte eine Sprecherin dem »Tagesspiegel« vom Donnerstag und kündigte dazu Änderungsvorschläge an.

Nach mehreren Messerattacken war der Ruf nach einer Änderung des Waffenrechts in den vergangenen Monaten lauter geworden. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich bereits im Frühjahr für ein generelles Waffenverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere von Messern, ausgesprochen.

Die niedersächsische Landesregierung setzt sich seit Ende Mai über den Bundesrat für eine Verschärfung des Waffenrechts ein. Demnach sollten unter anderem sämtliche Springmesser sowie weitere Messer mit einer Länge ab sechs Zentimetern in der Öffentlichkeit verboten werden. Faeser begrüße dies, sagte die Ministeriumssprecherin gegenüber dem »Tagesspiegel«.

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Wie schnell es zu Veränderungen kommen kann, ist der Zeitung zufolge jedoch weiterhin offen. Der Bundesrat hatte in seinem Vorstoß bereits kritisiert, dass sich eine vom Bundesministerium angekündigte Novelle des Waffenrechts »nach mehr als einem Jahr immer noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet«.

Im vergangenen Jahr wurden laut Polizeistatistik 8951 Fälle gefährlicher und schwerer Körperverletzung bekannt, bei denen Messer zum Einsatz kamen, entweder um jemanden zu verletzen oder um damit zu drohen – ein Anstieg um 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Erwerb und Besitz bestimmter Messer wie Butterfly-Messer sind bereits verboten. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Laut Innenministerium dürfen zudem Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen.

Die Grünen im Bundestag haben indes einen Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für Prämien für die Abgabe gefährlicher Messer begrüßt. Es müsse vielleicht nicht wie von der GdP vorgeschlagen ein Netflix-Abonnement als Belohnung sein, »aber ein kleiner Anreiz kann mehr Menschen motivieren, ihre Waffen abzugeben«, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, Irene Mihalic, der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag.

Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke hatte am Dienstag eine Amnestie bei der Abgabe gefährlicher Messer gefordert. Er schlug zudem eine »Abwrackprämie« vor, bei der Betroffene bei der Abgabe eines verbotenen Butterfly-Messers beispielsweise ein einjähriges Abo für den Streamingdienst Netflix bekommen sollten.

Mihalic verwies darauf, dass es nach dem Amoklauf in Winnenden 2009 eine Schusswaffenamnestie gegeben habe. »Menschen haben ihre illegale Schusswaffe straffrei abgeben können. Bundesweit wurden damals insgesamt rund 200 000 Waffen abgegeben«, sagte sie. Dies könne auch bei Messern funktionieren. Agenturen/nd

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