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- Generalstreik in Israel
Eingriff in Gewerkschaftsvorrechte
Israelische Regierung lässt Generalstreik per einstweiliger Verfügung verbieten
Endlich reihen sich auch die israelischen Gewerkschaften in den Protest gegen die Regierung ein. Nach dem Auffinden von sechs toten Hamas-Geiseln rief der Gewerkschafts-Dachverband Histadrut zu einem Generalstreik auf, um die Regierung zu einem Geiselabkommen mit der Hamas zu zwingen. Doch die Regierung lässt den Streik kurzerhand per einstweiliger Verfügung von einem Arbeitsgericht verbieten, auf Antrag des rechtsextremen Finanzministers Bezalel Smotrich – ein Coup gegen das Streikrecht. Die Regierung argumentiert, es handele sich um einen »politischen Streik«. Ja, natürlich: Israel befindet sich im Krieg und dagegen ist politischer Widerstand nicht nur erlaubt, sondern geboten, denn unter den Folgen leiden die Menschen, auch Soldaten und Geiselangehörige.
Wie alle Kriege wird auch der Gaza-Krieg auf dem Rücken der Arbeiterinnen und Arbeiter ausgetragen, die das Land am Laufen halten oder in der Waffenproduktion mit dafür sorgen, dass der Krieg weitergehen kann. Dagegen können, ja müssen Werktätige sich auflehnen, wenn sie den Krieg ablehnen. Ebenso die Soldatinnen und Soldaten, die gegen ihre Überzeugung zum Kriegsdienst gepresst werden. Der Streik ist mithin legitim, wenn auch formaljuristisch nicht legal, weil, wir wissen es nur zu gut, das Streikrecht in kapitalistischen Gesellschaften von den Herrschenden in ganz enge Grenzen gezwungen und so stumpf gemacht wird. Der Eingriff in gewerkschaftliche Prärogative ist ein Warnsignal für die israelische Gesellschaft und zeigt erneut, dass diese Regierung keinen Frieden will.
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