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Stiftungsgesetz kommt zu spät

Bundestag kann NSU-Gedenkort wohl nicht mehr beschließen

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In Sachsen soll bereits ein NSU-Dokumentationszentrum entstehen. Das Zentrum in Berlin soll diese Anstrengungen koordinieren.
In Sachsen soll bereits ein NSU-Dokumentationszentrum entstehen. Das Zentrum in Berlin soll diese Anstrengungen koordinieren.

Das Bundeskabinett hat am Dienstag den Entwurf für ein Gesetz zur Errichtung der Stiftung Gedenken und Dokumentation NSU-Komplex beschlossen. Ziel ist ein Dokumentationszentrum in Berlin als Stiftung öffentlichen Rechts, das die Verbrechen des rechtsterroristischen »Nationalsozialistischen Untergrunds« aufarbeitet, an die Opfer erinnert und historisch-politische Bildung fördert. Angehörige der Opfer und Überlebende sollen über Beiräte dauerhaft in die Stiftungsarbeit eingebunden werden. Die Stiftung soll auch Fehler staatlicher Sicherheitsbehörden aufzeigen. Der NSU ermordete von 1999 bis 2011 zehn Menschen und verübte drei Sprengstoffanschläge, während die Polizei unter anderem im Umfeld der Opfer ermittelte.

Das Bundesinnenministerium hat den von ihm erstellten Gesetzentwurf als Formulierungshilfe den Koalitionsfraktionen im Bundestag zur weiteren parlamentarischen Beratung zugeleitet. Dieses Format soll dabei helfen, die Beschlussfassung zu beschleunigen. Trotz der breiten Unterstützung durch die Länder, Verbände sowie Angehörigen der NSU-Opfer und Überlebende kann das Vorhaben wegen der anstehenden Bundestagsneuwahl in dieser Legislaturperiode aber vermutlich nicht mehr verabschiedet werden. »Ich appelliere an alle demokratischen Parteien, das Vorhaben im parlamentarischen Verfahren zügig zu beraten und zu beschließen«, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Mittwoch. nd

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