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Von der Leyen: Ab jetzt darf zurückgeschoben werden

Als Reaktion auf »hybride Bedrohungen« sollen Geflüchtete Schutzstatus verlieren

Polens Grenze zu Belarus ist streng gesichert, Geld dafür kommt auch aus der EU. Nun erhält Warschau aus Brüssel auch einen Freibrief für Menschenrechtsverletzungen.
Polens Grenze zu Belarus ist streng gesichert, Geld dafür kommt auch aus der EU. Nun erhält Warschau aus Brüssel auch einen Freibrief für Menschenrechtsverletzungen.

Am Mittwoch hat die Europäische Kommission eine Mitteilung verabschiedet, die die Mitgliedstaaten bei der Abwehr »hybrider Angriffe« durch Russland und Belarus unterstützen soll. Ziel ist es, die Sicherheit an den EU-Außengrenzen zu stärken und neue Maßnahmen zu koordinieren. Dabei geht es insbesondere um die sogenannte »Verwaffnung« von Migration, bei der Geflüchtete als politisches Druckmittel eingesetzt werden – eine Strategie, die zuerst 2020 von Recep Tayyip Erdoğan an der griechischen Grenze und 2021 von Alexander Lukaschenko in Belarus verfolgt wurde.

Besonders von »hybriden Angriffen« betroffen seien derzeit Polen, Finnland, Lettland, Litauen und Estland, so die Kommission. Um diese Länder zu unterstützen, stellt die EU 170 Millionen Euro bereit. Damit sollen die Grenzüberwachung verbessert, mobile Erkennungssysteme eingeführt und Drohnenabwehr ermöglicht werden. Gleichzeitig werden die Staaten aufgefordert, zur Wahrung eines »funktionsfähigen Schengen-Systems« das Asylrecht unter bestimmten Bedingungen einzuschränken.

Auf Seite 5 des Dokuments wird erklärt, dass das Non-Refoulement-Prinzip – das Verbot der Rückschiebung in gefährliche Länder – unter strengen Voraussetzungen ausgesetzt werden kann. Dies ist möglich, wenn Geflüchtete eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen oder wegen schwerer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden. Grundlage hierfür ist Artikel 33(2) der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Mitteilung betont jedoch, dass das Non-Refoulement-Prinzip für Schutzsuchende, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, bindend bleiben soll. Maßnahmen müssen verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und unbedingt notwendig sein.

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Im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) hatten die EU-Staaten ursprünglich eine »Instrumentalisierungsverordnung« geplant, sich jedoch nicht auf gemeinsame Formulierungen geeinigt. In der später im Rahmen der Geas verabschiedeten Krisen-Verordnung tauchten ähnliche Inhalte auf. Laut dieser kann eine »Instrumentalisierungssituation« entstehen, wenn Drittstaaten oder feindselige Akteure Migration fördern, um die EU zu destabilisieren. Die Krisenverordnung erlaubt jedoch keine Aussetzung des Non-Refoulement-Prinzips.

Die neue Mitteilung der Kommission geht deutlich weiter als die Verordnung und könnte von Regierungen als Freibrief für strengere Maßnahmen interpretiert werden. Da die Entscheidung, ob Geflüchtete eine »Gefahr für die Sicherheit« darstellen, den einzelnen Ländern obliegt, wird hier politisch motivierten Entscheidungen ein großes Scheunentor geöffnet. Die Kommission stärkt damit insbesondere die rücksichtslosen Praktiken Polens, das Medien und NGOs von der belarussischen Grenze fernhält, während das Militär Geflüchtete teils brutal zurückdrängt.

Bereits in ihrer Bewerbungsrede im Juli hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine weitere Aufrüstung der EU-Außengrenzen angekündigt. »Die Grenze eines Mitgliedstaates ist eine europäische Grenze. Und wir werden alles tun, was wir können, um sie zu festigen«, erklärte sie. Dazu soll auch die »Ständige Reserve« von Frontex auf 30 000 verdreifacht werden. Allerdings: Warschau erlaubt dieser einzigen uniformierten und bewaffneten Polizeitruppe der EU weiterhin nicht, an der Grenze zu Belarus tätig zu werden. Nicht einmal Frontex soll die polnischen Grenztruppen also bei ihren Menschenrechtsverletzungen beobachten dürfen.

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