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Minischritt für Arbeitsrechte im Knast

Urteil Bundessozialgericht: Freie Tage hinter Gittern können für Arbeitslosengeld angerechnet werden

Schritt für Schritt geht es mit Arbeitsrechten während und nach Haftstrafen voran. Künftig können freie Tage im Knast für das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Andere Vorschriften stehen der Resozialisierung im Weg.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187642.arbeitsrecht-minischritt-fuer-arbeitsrechte-im-knast.html

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