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Kanonen auf Spatzen

Matthias Monroy zur militärischen Drohnenabwehr im Innern

Ein vom russischen Verteidigungsministerium zur Verfügung gestelltes Foto. Dass die Drohnen es bis Deutschland geschafft haben sollen, rechtfertigt keinen Luftkrieg im Innern.
Ein vom russischen Verteidigungsministerium zur Verfügung gestelltes Foto. Dass die Drohnen es bis Deutschland geschafft haben sollen, rechtfertigt keinen Luftkrieg im Innern.

Die geplante Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die der Bundeswehr den Einsatz von Waffengewalt gegen Drohnen im zivilen Luftraum ermöglichen soll, markiert einen Dammbruch. Antimilitarist*innen haben vor genau dieser schleichenden Ausweitung militärischer Amtshilfe immer gewarnt – offenbar zu recht.

Die Befugnisse wären eine unverhältnismäßige militärische Reaktion auf ein Problem, das bislang keine echte Bedrohung darstellt. Selbst wenn einige Drohnenflüge tatsächlich von Russland veranlasst sein sollten, handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, für die immer noch die Polizei zuständig ist – auch wenn diese dafür leistungsfähige Störsender benötigt.

Die ablehnende Haltung der Konservativen darf nicht darüber hinwegtäuschen: Sobald sie wieder regieren, steht eine Grundgesetzänderung ins Haus, wonach die Bundeswehr sogar eigenmächtig im zivilen Luftraum mit Kanonen auf Spatzen schießen darf. Das wird hoffentlich auch nach der Bundestagswahl am Bundesrat scheitern.

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