Unmoralische Angebote

Seltsame Regeln beim Rundfunk

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 2 Min.
Patricia Schlesingers Ruhegehalt ist kein Einzelfall, es sticht nicht einmal besonders hervor.
Patricia Schlesingers Ruhegehalt ist kein Einzelfall, es sticht nicht einmal besonders hervor.

Zu bewerten, ob Ex-Intendantin Patricia Schlesinger ihren Anspruch auf 18 300 Euro Ruhegehalt vom Sender RBB teilweise oder komplett verwirkt haben könnte, obliegt am Ende der Justiz. Der Fall kann sich noch durch die Instanzen ziehen oder aber durch eine gütliche Einigung abgeschlossen werden.

Ganz grundsätzlich lässt sich allerdings sagen, dass die Ruhegehälter für Spitzenfunktionen bei verschiedenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fragwürdig sind. Für Vorstände von Aktiengesellschaften soll es vergleichbare Regelungen früher gegeben haben. Doch soll das abgeschafft worden sein. Die jahrelange Zahlung satter Gehälter fürs Nichtstun bis zum Rentenalter sollten eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit sein bei Radiosendern und Fernsehstationen, die von den Rundfunkbeiträgen der Bürger leben, die auch dann zahlen müssen, wenn sie gar nicht zuhören oder zuschauen.

Der eigentliche Skandal ist nicht ein etwaiges Fehlverhalten von Patricia Schlesinger, das noch zu beweisen wäre, und auch nicht ihr sattes Ruhegehalt. Ihr wurde als Intendantin vom RBB 2016 lediglich angeboten, was auch ihre Vorgängerin erhalten hatte und was viele andere Intendanten so auch bekommen oder sogar noch mehr davon. Das waren unmoralische Angebote. Derart hohe Zahlungen erschüttern gefährlich das Vertrauen in die ARD-Anstalten, obwohl sie keinen Einfluss auf die journalistische Qualität der Nachrichten und sonstigen Sendungen haben. Das ist es, was sich der RBB vor allem nicht leisten kann.

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