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BGH: Rechte Kampfsportgruppe womöglich terroristische Vereinigung

Prozess gegen Mitglieder von Knockout 51 muss vor dem Thüringer Oberlandesgericht verhandelt werden

Das Thüringer Oberlandesgericht wollte gegen Knockout-51-Mitglieder nicht wegen des Vorwurfs einer terroristischen Vereinigung verhandeln und verwies den Fall. Der BGH hat nun anders entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1189561.rechtsextremismus-bgh-rechte-kampfsportgruppe-womoeglich-terroristische-vereinigung.html

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