BGH: Rechte Kampfsportgruppe womöglich terroristische Vereinigung

Prozess gegen Mitglieder von Knockout 51 muss vor dem Thüringer Oberlandesgericht verhandelt werden

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Der Eingang zum Justizzentrum Jena. Hier finden sich unter anderem das Thüringer Oberlandesgericht, die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft und das Amtsgericht Jena.
Der Eingang zum Justizzentrum Jena. Hier finden sich unter anderem das Thüringer Oberlandesgericht, die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft und das Amtsgericht Jena.

Karlsruhe.  In der Debatte über die Einstufung der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Generalbundesanwalts entschieden. Über die Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder muss das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena verhandeln, nicht das Landgericht Gera, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das OLG hatte die Anklage des Generalbundesanwalts nur mit Abstrichen zugelassen und den Fall nach Gera verwiesen. (Az. StB 75-77/24)

Es stufte die Gruppierung im Gegensatz zur Karlsruher Anklagebehörde nicht als terroristische Vereinigung, sondern als kriminelle Vereinigung ein. Dagegen erhob der Generalbundesanwalt Beschwerde beim BGH. Dieser erklärte nun, dass bei vorläufiger Bewertung auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung ein hinreichender Tatverdacht vorliege.

Unabhängig davon habe der Fall eine besondere Bedeutung, die zur Zuständigkeit der Bundesjustiz führe. Bisherigen Erkenntnissen zufolge habe die Gruppe sich durch willkürliche Gewalttaten als »Ordnungsmacht« in einem bestimmten Stadtgebiet aufspielen wollen. Sie sei außerdem offenbar überregional mit rechtsradikalen Kräften vernetzt und in sieben Bundesländern aktiv gewesen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass sie mutmaßlich damit begonnen habe, sich zu bewaffnen und halbautomatische Schusswaffen zu bauen.

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Die Neonazigruppe steht seit Längerem im Visier von Polizei und Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der rechtsextremistischen Szene sein. Laut Generalbundesanwalt soll die Gruppe Männer angelockt und für gewaltsame Angriffe auf Polizisten sowie Andersdenkende geschult haben. Sie soll teilweise auch die Tötung von Linken angestrebt haben.

Das OLG Jena muss nun über drei Angeklagte verhandeln. Zwei von ihnen wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung vorgeworfen, dem dritten die Unterstützung. Vier weitere Angeklagte wurden bereits im Juli 2024 in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt.

Die Angeklagten in dem neuen Verfahren wurden im Dezember 2023 festgenommen. Unter ihnen befindet sich laut Anklage des Generalbundesanwalts ein mutmaßlicher Rädelsführer, der die Gruppierung mitgegründet haben und an Gewaltaktionen beteiligt gewesen sein soll.  AFP/nd

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