Rechte Steiermark geht hart gegen linke Szene vor

Massive Repression nach Sturz eines Burschenschafters bei Akademikerball in Graz

Tiefe Wasser sind still: Die von der Grazer Polizei gesuchte »Studentenmütze« soll im Fluss Mur zu finden sein.
Tiefe Wasser sind still: Die von der Grazer Polizei gesuchte »Studentenmütze« soll im Fluss Mur zu finden sein.

Am frühen Morgen des 14. März wurde eine Grazer Wohngemeinschaft von rund 30 schwer bewaffneten Polizeibeamt*innen gestürmt – unter ihnen auch Mitglieder der österreichischen Spezialeinheit Cobra. Sie richteten Waffen auf die Bewohner*innen und zwangen eine Frau halbnackt auf den Boden. Sie lebt in einer WG mit zwei Männern, die wegen »schwerem Raub« in Verbindung mit »krimineller Vereinigung« beschuldigt werden. Die beiden sollen nach dem Akademikerball im Grazer Congress-Gebäude am 25. Januar gegen 3 Uhr früh einem Burschenschafter seine Kappe vom Kopf gerissen haben.

Der 60-Jährige stürzte und blieb laut Polizei bewusstlos liegen, angeblich habe sich der Burschenschafter auch Rippenbrüche zugezogen. Neben den beiden Angreifern sollen bis zu fünf weitere Personen involviert gewesen sein. Die Ermittlungen leitet das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung.

Der 70. Grazer Akademikerball gilt als eines der traditionellsten gesellschaftlichen Großereignisse der Hochschulstadt. Organisiert wird er von schlagenden und farbentragenden Studentenverbindungen. Rund 2000 Menschen demonstrierten am Tag des Balls dagegen, Adressat des Protests war dabei auch der Chef der rechtsextremen FPÖ, Herbert Kickl. Sprechchöre lauteten: »Schießt den Kickl auf den Mond, das ist Raumfahrt, die sich lohnt« oder: »Rassistisch, sexistisch, ekelhaft, das ist die deutsche Burschenschaft!«. Die Polizei schützte den Ball mit einem massiven Aufgebot, errichtete Absperrungen und verhängte ein Platzverbot.

In den vergangenen zwei Wochen hat die Polizei wegen des Sturzes in Graz auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sieben Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden Handys und Kleidungsstücke sichergestellt, die dem Opfer gestohlene Kappe aber nicht gefunden.

Zwei Verdächtige, eine 23-jährige Frau und ein 25-jähriger Mann, saßen wegen der Tat bereits seit Anfang März in Untersuchungshaft. Medienberichten zufolge ist die Frau »umfassend« geständig. Was sie ausgesagt haben soll, ist aber nicht bekannt.

Am vergangenen Freitag wurden ein 29-jähriger Deutscher und ein 24-jähriger Österreicher sowie eine 25-jährige Österreicherin festgenommen. Gegen sie wurde keine Untersuchungshaft verhängt. Nach zwei weiteren deutschen Tatverdächtigen (25 und 27 Jahre alt) wurde zunächst mit europäischem Haftbefehl via Interpol gefahndet. Anschließend haben sich die beiden freiwillig der Polizei gestellt. Dort wurden sie zwei Tage festgehalten – das ist laut ihrem in Wien niedergelassenen Rechtsvertreter Florian Dablander die maximale Dauer eines solchen Arrests bis zur Verhängung von Untersuchungshaft. Auch in der Justizanstalt reizten die Behörden die Frist von 48 Stunden aus, bevor eine Richterin die Freilassung anordnete.

Danach wurden die deutschen Staatsangehörigen jedoch von der Fremdenpolizei für weitere zwei Tage festgenommen – nun will die Behörde über eine Abschiebung entscheiden. Bei einer Einvernahme dazu sollen die Beamt*innen Sturmmasken getragen haben, was bei der Fremdenpolizei unüblich ist. Dablander findet das Vorgehen insgesamt absurd, da die drei Deutschen ihren Lebensmittelpunkt in Graz haben und bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten waren. »Es handelt sich offensichtlich um eine Retourkutsche auf die richterliche Entscheidung zur Freilassung«, sagt der Strafverteidiger zu »nd«. Seine deutschen Mandanten müssen sich nun alle sieben Tage bei der Kriminalpolizei melden.

Mit dem harten Vorgehen sollen Geständnisse zu einem konstruierten Tatvorwurf erzwungen werden, vermutet Dablander, der fünf der sieben Verdächtigen vertritt. Von dem Vorfall soll es ein Überwachungsvideo geben, auf dem klar zu erkennen sei, dass dem Burschenschafter die Kappe ohne Gewalteinwirkung entwendet wurde. »Für das angebliche Umstoßen des Mannes gibt es aber keinen Beleg«, sagt der Verteidiger. Der Mann könnte auch betrunken und bei dem Vorfall von selbst gestürzt sein, der Verzicht der Polizei auf einen Alkoholtest des vermeintlichen Opfers müsse laut Dablander deshalb zugunsten seiner Mandant*innen ausgelegt werden.

Der Verteidiger sieht in dem Vorgehen eine »Kriminalisierung von Antifaschismus«. Die harten Vorwürfe sollten ebenso harte Ermittlungsmaßnahmen rechtfertigen. Ein »schwerer Raub«, der mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann, setze zudem eine Bereicherungsabsicht voraus. Bei der Kappe des Burschenschafters sei dies aber nicht gegeben.

Wie der »Standard« unter Berufung auf Ermittlungsakten berichtet, geht sogar der Verfassungsschutz davon aus, dass die Kappe als »Trophäe« entwendet wurde. Dass dies nicht aus wirtschaftlichem Interesse erfolgte legt auch eine Information nahe, die das »nd« aus Graz erfuhr: Die in Österreich »Deckel« genannte Studentenmütze soll in der Stadt in den Fluß Mur geworfen worden sein.

Mit dem Konstrukt einer kriminellen Vereinigung – ein Paragraf, der ansonsten gegen organisierte Kriminalität genutzt wird – können die Behörden in Österreich besondere Überwachungsmaßnahmen anordnen und die Ermittlungen auf das Umfeld der Verdächtigen ausweiten.

Das könnte auch der Zweck der harten Repression sein, vermutet Dablander. In der Steiermark ist der Landeshauptmann ein FPÖ-ler. »Man muss die Frage stellen, ob sich im Sicherheitsapparat gewisse Achsen gebildet haben«, sagt der Verteidiger und meint damit eine mögliche rechte Unterwanderung. Dass in dem Verfahren politischer Einfluss genommen wird, sei jedenfalls offensichtlich.

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