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Gesetzliche Rente: Kindererziehungszeiten zählen als Versicherungsjahre
Altersversorgung
Wenn die Berufstätigkeit wegen der Erziehung von Kindern unterbrochen oder verringert wird, sollen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente die fehlenden Beiträge ausgleichen. Diese Zeiten zählen als Versicherungsjahre und erhöhen die spätere Rente. Für jedes ab 1992 geborene Kind werden maximal drei Jahre Kindererziehung auf dem Rentenkonto angerechnet, für Geburten davor ein Jahr. Die Ki...
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